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Gutachten fürs Haus: Alle Kosten aufgelistet

21.07.2022 | 5 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

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Das Wertgutachten fürs Haus oder die Immobilie gibt Aufschluss über den Wert eines Objekts. Unsere Tabelle listet die Kosten für ein Gutachten fürs Haus auf.

Darüber hinaus befassen wir uns mit den wichtigsten Punkten Die folgenden Punkte und Fakten zum Wertgutachten. Immobilien, Haus, Grundstück und alle damit verbundenen Aspekte der Bewertung werden darin ausführlich behandelt:

  • Wie viel kostet ein Gutachten fürs Haus?
  • Wann und warum ein Wertgutachten bei Immobilien Sinn macht
  • Wie ein Wertgutachten fürs Haus den Schätzpreis errechnet
  • Kosten und Arten von Begutachtungen
  • Wer eine Begutachtung durchführt


Kosten für Gutachten Haus - komplette Auflistung

Tabelle mit Kosten für Gutachten

Gutachten-Typ Kosten Info
Kurz-Gutachten für Haus ab 400 Euro Preis richtet sich nach Größe des Objekts
Voll-Gutachten für Haus 3.000 – 6.000 Euro Preis richtet sich nach Größe des Objekts
Gutachten zur Mängelfeststellung ab 700 Euro Preis abhängig von Objekt und Anzahl der Mängel
Gutachten bei Schimmelbefall 400 – 800 Euro Preis abhängig von Stärke des Schimmelbefalls
Gutachten bei Wasser-, Sturm-, Hagelschäden 1.000 – 3.000 Euro Preis abhängig vom Ausmaß der Schäden
Gutachten zu Sanierungen 1.000 – 2.000 Euro Preis abhängig von Größe des Objekts
Beweissicherung vor Baubeginn 1.000 – 3.000 Euro Preis abhängig von Größe des Bauvorhabens
Gutachten der Bauplanung ab 500 Euro Preis abhängig von Umfang der Bauplanung
Bauabnahmen 400 – 800 Euro Abhängig von abzunehmendem Gewerk, Bauphase, oder Bauwerk

Die Angaben in dieser Auflistung sind als Richtwerte zu verstehen. Wie viel das Gutachten fürs Haus in der Praxis kostet, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Im Folgenden beantworten wir die 5 wichtigsten Fragen rund um das Beauftragen, Durchführen und Erstellen von Gutachten.

  1. Wertgutachten für Haus: Was ist das?

     

Ein Wertgutachten für ein Haus oder eine Immobilie beurteilt den Wert für das begutachtete Objekt. Konkret spricht man in diesem Zusammenhang vom ermittelten Verkehrswert einer Liegenschaft. Laut Baugesetzbuch (BauGB) beschreibt der Begriff jenen Wert, der sich zum Zeitpunkt der Bewertung aus der Lage und Beschaffenheit eines Objekts ergibt. Was es dabei aber zu bedenken gilt: Der dabei erhobene Wert einer Immobilie beruht immer auf einer Schätzung durch Makler oder Gutachterinnen.

Immobilie, Haus und Grundstück werden einer genauen Prüfung unterzogen, damit ein realistischer Preis für das Objekt ermittelt werden kann. Somit dient ein Wertgutachten von Haus und Immobilien gegenüber potenziellen Käufern oder finanzierenden Banken als Argument für den veranschlagten Preis.

Die professionelle Einschätzung des Objektwerts kann aber auch für Käufer interessant sein. Denn so erhalten sie Aufschluss darüber, welche Mängel in einem Gebäude vorliegen – Fehler, die vor allem für Laien auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich sind. Darüber hinaus lässt sich mit einem Wertgutachten fürs Haus auch die Frage klären, ob der vom Verkäufer verlangte Preis gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Fälle, in denen eine Immobilienbewertung gefragt sein kann. Zum Beispiel zur Klärung der fälligen Erbschaftssteuer für ein Haus oder eine Wohnung.

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  1. Wer macht das Wertgutachten von einem Haus?

Ein Wertgutachten von Haus und Grundstück erfolgt durch Gutachterausschüsse, zertifizierte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und freie Gutachter. Bei den freien Sachverständigen ist zu bedenken, dass sie den Verkehrswert auf Basis ihrer Fachkenntnisse und Berufserfahrung ermitteln und nicht zertifiziert oder durch eine Kammer bestellt sind.

  1. Wie bewertet ein Gutachter eine Immobilie?

Folgende Faktoren fließen in die Ermittlung des Objektwerts mit ein:

  • Der allgemeine Zustand des Gebäudes – liegen Baumängel oder Schäden vor? Auf welchem Stand ist die Technische Gebäudeausstattung (TGA)? Wie steht es um die Energieeffizienz und wie gepflegt wirkt das Objekt?
  • Die Lage des Objekts – dieser Punkt berücksichtigt, wo sich ein Gebäude befindet, welchen optischen Eindruck die Immobilien in der Umgebung machen und wie sich die Region in absehbarer Zukunft entwickeln wird. So kann zum Beispiel für ein Haus in einer wirtschaftsstarken Region ein höherer Preis verlangt werden. Ebenfalls im Fokus: Die örtliche Infrastruktur, Verkehrsanbindung, vorhandene Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, etc.
  • Der Erschließungsgrad des Objekts: Ob Kanal, Internetanschluss, etc. vorhanden sind
  • Das Vorhandensein weiterer Werte wie Garagen, Gartenhäuschen oder Pools
  • Ebenfalls relevant für das Wertgutachten: Haus oder Immobilien weisen Schadstoffe im Boden oder Mauerwerk auf

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Es gibt drei Methoden, die laut „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (ImmoWertV) zur Immobilienbewertung herangezogen werden können: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren.

  • Das Ertragswertverfahren orientiert sich an den zukünftigen zu erwartenden Erträgen einer Immobilie und findet vor allem bei Mietobjekten Anwendung. Je höher der zu erwartende Ertrag einer Immobilie pro Jahr, desto höher ist der ermittelte Wert des Objekts.
  • Das Sachwertverfahren setzt sich aus dem Bodenrichtwert und dem Gebäudesachwert zusammen. Der Bodenrichtwert ergibt sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen von Grundstücken in einer Region. Der Gebäudesachwert wird aus den Herstellungskosten eines Objekts minus des Wertverlustes durch Alter und Abnutzung berechnet.
  • Beim Vergleichswertverfahren wird das zu bewertende Objekt mit ähnlichen Immobilien aus der Umgebung verglichen, um einen Verkehrswert der Liegenschaft zu ermitteln.

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  1. Welche Arten von Wertgutachten für Immobilien gibt es?

a) Das Kurzgutachten beschränkt sich auf die wesentlichsten Aspekte für ein Wertgutachten – Immobilie, Haus und Grundstück unterlaufen einer allgemeinen Einschätzung. Nur offenkundige Sachverhalte fließen in die Bewertung mit ein. Der Vorteil: Im Vergleich zum Komplettgutachten entstehen nur Kosten von einigen hundert Euro.

b) Komplettgutachten bilden die umfassendste und detaillierteste Art der Verkehrswertermittlung. Ein Komplettgutachten wird von Gerichten, Behörden und Banken anerkannt. Der damit verbundene Aufwand schlägt sich in den Kosten nieder – der Preis beläuft sich auf bis zu mehreren tausend Euro. Hinzu kommt, dass die Anfertigung des Berichts in der Regel mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

c) Darüber hinaus sind auch Online-Immobilienbewertungen möglich. Dabei handelt es sich um kein Gutachten – verschiedene Anbieter bieten auf ihren Seiten zum Teil kostenlose Schätzungen an, indem Interessenten Informationen zum Objekt (z.B. Größe in m², Postleitzahl) in einer Maske eintragen und auswerten lassen. Die Frage bleibt jedoch, wie zuverlässig die gemachten Angaben zur Bewertung sind. Als erster Ausgangspunkt für die Berechnung vom Verkehrswert einer Liegenschaft kann die kostenlose Immobilienbewertung aber durchaus in Betracht gezogen werden.

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  1. Wer bezahlt das Wertgutachten für ein Haus?

Üblicherweise wird das Wertgutachten für ein Haus oder Grundstück vom Auftraggeber des Gutachtens bezahlt. Dies kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer des Objektes sein.

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