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Sachverständige: Diese Dinge bei Gutachten bedenken

10.02.2023 | 8 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

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Wenn immer eine Angelegenheit die Meinung von unabhängigen Dritten erfordert, kommen Sachverständige ins Spiel. Doch nicht alle Gutachter:innen sind gleich, so dass rund um ihre Aufgaben und Pflichten mitunter Unklarheit herrscht.

Inhalt

Gutachter für Immobilien hält ein Klemmbrett in der Hand|Dakks|Studie: Wie viele Neubauten benötigen nach Projektabschluss einen Gutachter|Studie: Wie viele Wohnbauprojekte benötigen zum Abschluss einen Gutachter|immobiliengutachter kosten

Was gilt es zu beachten, wenn man 2023 Sachverständige anstellt?

In Deutschland gibt es rund 5.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger und Sachverständige des Handwerks. Ihre Rolle im Bau- und Handwerksgewerbe ist oft unverzichtbar für den Erfolg und die Qualität aller möglichen Projekte. Wenn Sie 2023 ein Haus bauen lassen oder Bau- und Handwerksdienstleistungen anbieten, stehen die Chancen gut, dass Sie mit der Berufsgattung der Sachverständigen in Kontakt kommen.

Obwohl Sachverständige im Bauwesen unverzichtbar für professionelle Gutachten sind, ist die Berufsgattung rar gesät. In Deutschland herrscht ein akuter Fachkräftemangel im Bereich der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks. Das führt nicht nur dazu, dass manche Auftraggeber:innen auf Sachverständige verzichten, sondern auch, dass viel Unwissenheit über Sachverständige und deren Dienstleistungen herrscht.

Mit diesem Beitrag möchten wir etwas Licht ins Dunkle bringen. Folgend haben wir die Antworten auf die neun häufigsten Fragen zum Thema Baugutachten und Sachverständigen aufgelistet.

  • Was machen Sachverständige?

Sachverständige stellen im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden fachlich qualifizierte Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt an. Die durchgeführten Leistungen betreffen über 200 verschiedene Sachgebiete und reichen von Bewertungen bei der Altbausanierung bis zu Wertgutachten für Immobilien. Maßgeblich dafür ist, dass die betreffende Person über die fachliche Expertise verfügt, um eine fundierte Aussage treffen zu können. So müssen zum Beispiel Sachverständige für Gebäudeschäden neben Kenntnissen in den Bereichen Architektur und Bauingenieurswesen auch über Qualifikationen in verschiedenen anderen Gebieten, wie zum Beispiel Baustoffkunde, Hydrologie oder Kostenermittlung verfügen.

  • Sachverständige oder Gutachter:innen – was ist der Unterschied?

Die Berufsbezeichnungen der Sachverständigen und Gutachter:innen sind gleichbedeutend. Sie beschreiben dasselbe Aufgabenfeld und stellen keine Wertung in Bezug auf die Qualifikation oder Kompetenzen der bezeichneten Person dar. Üblicherweise wird der Begriff Sachverständiger von Behörden wie zum Beispiel Gerichten verwendet. Die Bezeichnung Gutachter ist vorwiegend im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet.

Sachverständige bzw. Gutachter:innen sind zudem nicht nur in der Baubranche tätig. Sachverständige sind Fachleute in ihrem Gebiet. Dabei kann es sich um alle möglichen Bereiche wie zum Beispiel um Bauleistungen, Fahrzeuge, Landwirtschaft oder Arbeitsgesetze handeln. Die Gutachten sind in der Regel von rechtlicher Relevanz und können im Streitfall vor Gericht verwendet werden. Es erstaunt daher nicht, dass über die Hälfte aller Sachverständigengutachten in Deutschland für Familien-, Sozial-, Zivil-, Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichte geschrieben werden.

  • Wie wird man Sachverständige:r oder Gutachter:in und wer darf sich so bezeichnen?

Grundsätzlich kann jede Person die Tätigkeit der Sachverständigen bzw. der Gutachter:innen ausüben – der Begriff selbst ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die zwingende Voraussetzung für die Arbeit als Sachverständige:r ist aber die bereits erwähnte Qualifikation. Dies ist in der Regel bei einer mehrjährigen Berufserfahrung und fachlichen Ausbildung gegeben. Wer ohne Fachkenntnis im Auftrag anderer Sachverhalte bewertet, verstößt gegen die Wettbewerbsregeln. Derart unlauter Wettbewerb ist auch gegeben, wenn sich die betreffende Person unzulässig als öffentlich bestellte und vereidigte:r Sachverständige:r ausgibt. In einem solchen Fall drohen rechtliche Konsequenzen.

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  • Welche Arten von Sachverständige gibt es?

In Deutschland wird zwischen folgenden Arten von Sachverständigen oder Gutachter:innen unterschieden:

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige:r müssen einen Eid ablegen und unterliegen einem umfassenden Pflichtkatalog.
  • Zertifizierte Sachverständige haben erfolgreich Qualifizierungsprogramme privater Anbieter oder einer Zertifizierungsstelle abgeschlossen. Die Gültigkeit dieser Zertifizierung läuft nach einem bestimmten Zeitraum aus und muss danach wieder erneuert werden. Darüber hinaus unterliegen zertifizierte Sachverständige:r meistens ebenfalls einem Pflichtenkatalog.
  • Amtlich anerkannte Sachverständige:r (aaS) unternehmen für Bund, Länder oder Ämter technische Überprüfungen. Sie müssen ihre fachliche und berufliche Eignung im Zuge einer Prüfung nachweisen. In manchen Fällen wird zur Ausübung dieser Tätigkeit auch eine akademische Ausbildung vorausgesetzt.
  • Staatlich anerkannte Sachverständige:r (saS) unterstehen der Aufsicht von Staat oder Ländern. Sie arbeiten privatrechtlich und übernimmt verschiedene Aufgaben, um zum Beispiel Behörden bei ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Dazu müssen staatlich anerkannte Sachverständige:r ihre fachlichen und beruflichen Qualifikationen nachweisen, und üblicherweise ein Prüfverfahren bestehen.
  • Privatrechtlich anerkannte Sachverständige:r sind Teil verschiedener privatrechtlicher Organisationen. Um aufgenommen zu werden, müssen Mitglieder in der Regel ein Aufnahme- oder Prüfverfahren absolvieren. Die jeweiligen Organisationen und Verbände setzen für die Mitgliedschaft unterschiedliche Erfordernisse voraus.
  • Freie und sonstige Sachverständige:r sind Personen, die Gutachten auf Basis ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation erstellen. Sie sind nicht Teil eines privatrechtlichen Verbandes, öffentlich bestellt, oder zertifiziert. Freie oder sonstige Sachverständige:r werden auch nicht im Auftrag einer staatlichen bzw. amtlichen Organisation tätig.
  • Öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständige:r – was unterscheidet sie von anderen Gutachter:innen?

Wer in Deutschland als öffentlich bestellte:r Sachverständige:r tätig sein möchte, muss seine bzw. ihre Fähigkeiten einer Prüfung unterziehen. Diese Prüfung findet durch eine Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK), Landwirtschaftskammer, Architektenkammer) statt.

Ausschlaggebend für eine Bestellung sind neben den persönlichen Kompetenzen auch überdurchschnittliche Fachkenntnisse in einem Bereich. Diese überdurchschnittliche Qualifikation wird durch ein Fachgremium im Zuge von Gesprächen und die Begutachtung zuvor erstellter Gutachten festgestellt. Die jahrelange Ausübung eines Berufs ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Faktoren wie die Mitgliedschaft in Normausschüssen, Veröffentlichungen, bis hin zur Reputation in der Branche werden ebenso berücksichtigt.

Öffentlich bestellte Sachverständige:r sind darauf vereidigt, alle Leistungen unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft zu erbringen.

  • Was bedeutet unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft in diesem Zusammenhang?

Die drei Begriffe der Unabhängigkeit, der Weisungsfreiheit und der Gewissenhaftigkeit beschreiben die Unparteilichkeit von Sachverständigen.

  • Unabhängigkeit
    Unabhängigkeit bedeutet, dass die Ersteller:in eines Gutachtens unter keinen Einflüssen stehen darf, die die Glaubwürdigkeit der angestellten Aussagen beeinflussen.
  • Weisungsfreiheit
    Leistungen gelten dann weisungsfrei, wenn sie keinen vertraglichen Verpflichtungen unterliegen, die eine Feststellung und Bewertung von Sachverhalten beeinflussen.
  • Gewissenhaftigkeit
    Die Erbringer:in der Leistung muss gewissenhaft überprüfen, ob die zu untersuchende Angelegenheit innerhalb des Sachgebiets liegt, für das die Gutachter:in bestellt wurde.

Aufgrund dieser Unparteilichkeit werden öffentlich bestellte Sachverständige:r häufig von Gerichten zur Feststellung von Sachverhalten herangezogen. Anders als bei privaten Auftraggeber:innen, wo sie die Erstellung eines Gutachtens ablehnen können, haben Sachverständige:r der gerichtlichen Ernennung stets Folge zu leisten, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

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  • Welche Vorteile haben zertifizierte Sachverständige:r?

Das Absolvieren von Zertifizierungsprogrammen stellt 2023 keine zwingende Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit eines bzw. einer Gutachter:in dar. Dennoch setzen viele Auftraggeber:innen zusätzliche Qualifikationen voraus, die über die berufliche sowie fachliche Erfahrung der Sachverständigen hinausgehen. Akkreditierte Zertifizierungsstellen werden in ihrer Arbeit durch Dritte überwacht. Das stellt sicher, dass ihre Programme gewissen Standards (z.B.: DIN EN ISO/IEC 17024) entsprechen.

Zertifizierte Sachverständige verfügen damit über einen weiteren Qualitätsnachweis, aus dem sich bestimmte Vorteile erzielen lassen. Besonders bei der Gewinnung von Neukunden überzeugt ein Zertifikat und schafft Vertrauen.

  • Wieviel kostet die Beauftragung von Sachverständigen?

Wie viel die Beauftragung von Sachverständigen 2023 kostet, bzw. welches Honorar sie verdienen, ist von diversen Faktoren abhängig. Zumindest bei privaten Aufträgen gibt es keine klaren Richtlinien über die Kosten.

LESETIPP: Was kosten Baugutachter? – 3 Tipps für günstige Gutachten!

Das Honorar von Sachverständigen bildet sich unter anderem aus den folgenden Punkten:

  • Qualifikation und Berufserfahrung der Sachverständigen
  • Sachgebiet des Gutachtens
  • Umfang der Dienstleistungen
  • Standort der Erbringung
  • Administrative Aufwände und Arbeitszeit
  • Ruf der selbstständigen Sachverständigen oder des Unternehmens
  • Wie kann man als Auftraggeber:in eines Gutachtens Kosten sparen?

Nicht in jedem Sachbereich ist bei Gutachten ein relevantes Sparpotenzial gegeben. Jedoch gilt: Grundsätzlich erleichtert eine saubere Dokumentation die Arbeit der Sachverständigen. Gerade bei großen Projekten wird so weniger Zeit – zum Beispiel für Begehungen – in Anspruch genommen, was sich positiv auf die damit verbundenen Kosten auswirkt.

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Bausachverständige sind 2023 gefragt wie nie

Der Fachkräftemangel ist einer der größten Bedrohungen des Bauwesens. Auch das Sachverständigenwesen wird davon nicht verschont. Das Durchschnittsalter bei Sachverständigen über alle Branchen hinweg liegt in Deutschland bei 59 Jahren. Ein Großteil der Gutachter:innen wird daher in den nächsten Jahren das Rentenalter erreichen und aus dem Markt ausscheiden.

Im Vergleich zum Jahr 2018 werden gemäß einer Studie des Instituts für Sachverständigenwesen im Jahr 2025 bis zu 59 Prozent pensioniert werden, während weniger neue Fachkräfte nachrücken. Unter dem Strich könnte das in einem Rückgang von 15 Prozent weniger Sachverständigen resultieren.

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Was bedeutet der Nachfrageüberschuss für Auftraggeber:innen?

Wer in Zukunft Gutachten im Bauwesen benötigt, dürfte die Auswirkungen des Mangels an qualifizierten Bausachverständigen direkt spüren. Eine Folge sind eine unzureichende Abdeckung an entsprechenden Dienstleistungen, längere Gerichtsverfahren und höhere Kosten.

Allerdings ist die Situation nicht ausweglos und es gibt durchaus Anlass zur Hoffnung. Mit den digitalen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts werden zahlreiche Aufgaben der Sachverständigen digitalisiert. Damit sinkt der Arbeitsaufwand und möglicherweise auch die Nachfrage. Professionelle Software ist eine der vielversprechendsten Lösungen für die drohende Krise.

Diese Dinge bei Gutachten bedenken: Fazit

Sachverständige bzw. Gutachter:innen sind für den Erfolg und die Qualität vieler Projekte im Bau- und Handwerksgewerbe unverzichtbar. Ihre Dienstleistungen werden aufgrund ihrer fachlichen Expertise und ihren Qualifikationen nachgefragt. Sowohl Gerichte als auch private Unternehmen stützen sich dank Sachverständigen auf fundierte Aussagen in professionell erstellten Gutachten.

Ein akuter Fachkräftemangel im Bereich der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen führt jedoch dazu, dass manche Auftraggeber:innen auf Sachverständigen verzichten und ein Unwissen über die Berufsgattung vorherrscht. Mit den obigen Antworten wirken wir dem entgegen und führen Sie als Baufachperson oder Auftraggeber:in in die Thematik ein.

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Die Bestandsaufnahme durch Gutachter:innen erfolgt im Bauwesen auch 2023 mehrheitlich immer noch analog, also per Kugelschreiber, Notizblock und Papierplan.

Durch die digitale Dokumentation von Bauvorgängen mittels Software-Lösungen wie PlanRadar liegen wichtige Informationen zu Aufgaben, Baumängeln und Leistungen jederzeit als Text, Sprachnotiz oder Bild vor. Diese technischen Informationen können als Protokolle gesammelt und den Sachverständigen übermittelt werden. Damit Gutachter:innen Einsicht in diese Daten haben, müssen sie vom Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin bloß mit den nötigen Zugriffsrechten ausgestattet werden.

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