Qualitätssteigerung bei Bauprojekten: 5 digitale Lösungen
So bleiben Sie 2023 anderen Unternehmen in der Bauindustrie einen Schritt voraus
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Die Kostengruppen nach DIN 276 sind ein wichtiges Werkzeug für die Kostenplanung im Bauwesen. Mit ihr können die Kosten für einen Neubau, Umbau bzw. für die Modernisierung eines Objekts effektiv und nachverfolgbar ermittelt werden. Die Kostenberechnung nach DIN 276 sorgt zudem für Kostentransparenz bzw. für Kostensicherheit und ist ein fixer Bestandteil der Bauplanung in Deutschland. Sie hat aber noch andere Zwecke und dient zum Beispiel als Teil von Anträgen für steuerliche Förderungen, zur Veranschlagung von Investitionsaufwendungen oder als Finanzierungstool. Wir haben für Sie alle Informationen zusammengestellt – inklusive einer kostenlosen Excel-Vorlage für die Kostenberechnung nach DIN 276.
Inhalt
- Excel-Vorlage: Tabelle zur Kostenberechnung DIN 276
- Was sind Kostengruppen DIN 276?
- So sind die Kostengruppen nach DIN 276 aufgebaut
- Kostengruppen DIN 276 im Überblick
- Kostenberechnung nach DIN 276
- DIN 276 Neu – Der neueste Stand der Norm
Excel-Vorlage: Tabelle zur Kostenberechnung DIN 276
Laden Sie sich hier eine kostenlose Vorlage zur Kostenberechnung nach DIN 276 im Excel-Format herunter. Die Vorlage umfasst alle Kostengruppen und kann in Excel einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. So behalten Sie jederzeit den Überblick! Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um die Vorlage herunterzuladen.
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So digitalisieren Sie die Vorlage mit PlanRadar:
Schritt 1: Laden Sie unsere kostenlose Vorlage der Tabelle zur Kostenberechnung nach DIN 276 herunter.
Schritt 2: Exportieren Sie die Vorlage in eine PDF-Datei.
Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.
Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:
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Was sind Kostengruppen DIN 276?
DIN 276 ist eine DIN-Norm, welche im Bauwesen zum Einsatz kommt. Der Zweck ist die nachvollziehbare Ermittlung von Projektkosten bei Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Bauobjekts.
Dieses Planungstool ist so weitläufig verbreitet, dass es ein fixer Bestandteil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist. In der HOAI wird die Leistungsvergütung von Architekt:innen und Ingenieur:innen im Bereich Architektur und Bauwesen festgelegt. Weitere Details zu diesem Thema finden Sie unter anderem in unserem Lesetipp.
Lesetipp: HOAI Leistungsphasen beim Architekt: Alle wichtigen Fakten
Die DIN 276 ist somit eine wichtige Grundlage für die Kostenplanung im Bauwesen. Sie legt zudem Normen bezüglich der Kostenkontrolle, der Kostensteuerung und der Kostenvorgabe fest. Die sogenannten Kostengruppen DIN 276 werden im Bereich Kostengliederung der Norm beschrieben und sind daher eigentlich nur ein Teil der Gesamtnorm.
Ähnliche Kostengruppen werden auch in anderen Ländern verwendet. In Österreich werden sie zum Beispiel in der ÖNORM B 1801-1 definiert. Auch wenn es bei den Details Unterschiede gibt, ist die prinzipielle Anwendung in beiden Ländern weitgehend identisch.
So sind die Kostengruppen der DIN 276 aufgebaut
Die Kostengruppen nach DIN 276 gehen über eine bloße Auflistung von Kostenpunkten hinaus. Ihre Struktur teilt die Baukosten systematisch in verschiedene Bereiche ein. Die Hauptaufteilung erfolgt mit Hilfe von Hunderter-Stellen, die als Grundstruktur dienen. Sie fassen die gesamten Baukosten in grobe Teilbereiche oder Hauptgruppen. Jeder dieser Hauptgruppen hat eine spezifische Nummer, z.B. “100” für Grundstückskosten.
Die groben Kategorien reichen nicht aus, um die Vielzahl an Kostenpunkten beim Bauen genau zu erfassen. Daher werden die Hunderter-Stellen weiter in Zehner-Etappen unterteilt.
Nehmen wir das Beispiel der Gruppe “100 – Grundstück”: Hier finden sich Zehnerstellen wie “110 – Grundstückswert”, “120 – Grundstücksnebenkosten” oder “130 – Rechte Dritter”, die spezifische Aspekte des Grundstücks betreffen.
Die Einerstellen, oder auch als 3-Steller bezeichnet, zerlegen die Zehner-Stellen zudem in konkrete Einzelkosten. Betrachten Sie wieder die Gruppe “120 – Grundstücksnebenkosten”. Darin sind etwa Kostenpunkte nach Einer-Stellen wie “121 – Vermessungsgebühren”, “122 – Gerichtsgebühren” oder “123 – Notargebühren” enthalten.
Diese Aufteilung erlaubt eine feine Gliederung der Baukosten und ermöglicht es, jeden Euro nachzuverfolgen.
Kostengruppen DIN 276 im Überblick
Die Kostengruppen DIN 276 lassen sich in acht größere Gruppen einteilen, welche wiederum aus mehreren Untergruppen bestehen. Zweck dieser Aufteilung ist es, die Kostenermittlung zwischen verschiedenen Projekten besser vergleichbar und damit transparenter zu machen.
Insgesamt lässt sich die aktuelle Kostengruppe DIN 276 Tabelle 2022 auf drei Ebenen aufteilen.
Die erste Ebene (Hunderterstelle) fasst Kostengruppen thematisch in 8 Gruppen zusammen. Beispiele sind hier etwa 100 – Grundstücke, welche alle anfallenden Kosten und Gebühren für Grundstücke umfassen, oder 800 – Finanzierung, welche Kapital- und Finanzierungskostenstellen umfassen.
Die zweite Ebene (Zehnerstelle) sorgt für eine erste grobe Einteilung. So werden etwa Kosten für das 100 – Grundstück in die Kategorien 110 – Grundstückswert, 120 – Grundstücksnebenkosten und 130 – Rechte Dritter eingeteilt.
Die dritte Ebene (Einer-Stelle) bricht die Kostenstellen in noch spezifischere Elemente auf. So findet sich etwa im KG >300 – Bauwerk – Baukonstruktionen die Zehnerstelle 360 – Dächer wieder, welche unter anderem die Kostengruppe 361 – Dachkonstruktionen sowie 362 – Dachfenster Dachöffnungen enthält.
Detaillierte Erklärungen zu den einzelnen Kostenstellen lassen sich etwa im Baunormenlexikon abrufen. Sie können zudem die gesamte Norm 261 erwerben.
Im Folgenden haben wir für Sie einen Überblick über die verschiedenen Kostengruppen, inklusive einiger Beispiele, zusammengestellt:
Kostengruppe 100: Grundstücke
Unter diese Kostengruppe fallen etwa 110 Grundstückswert, 120 Grundstücksnebenkosten und 130 Rechte Dritter. Letztere Kategorie beinhaltet Kosten für die Ablösung von Rechten Dritter am erworbenen Grundstück.
Hier sind also alle Kosten aufzugliedern, welche direkt dem Erwerb, bzw. mit der Nutzbarmachung des Grundstückes eines Bauprojekts in Verbindung stehen.
Kostengruppe 200: Vorbereitete Maßnahmen
Unter vorbereitete Maßnahmen fallen alle Aktivitäten, welche vor dem eigentlichen Baubeginn erledigt werden. Als Beispiele seien etwa die Kostengruppen 220 – Öffentliche Erschließung oder 240 – Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben erwähnt.
Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion
Diese Kostengruppe umfasst alle Baumaßnahmen am Grundgerüst eines Gebäudes, wie zum Beispiel 300 – Baugrube/Erdbau, 330 – Außenwände/Vertikale Konstruktionen, außen, 340 – Innenwände/Vertikale Konstruktionen Innen oder 360 – Dächer.
Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Maßnahmen
Hier werden technische Anlagen, wie zum Beispiel 410 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 440 – Elektrische Anlagen, oder 480 – Gebäude- und Anlagenautomation erfasst.
Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
Unter 500 – Außenanlagen und Freiflächen werden Kostengruppen, wie 520 – Gründung, Unterbau, 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen oder 580 – Wasserflächen zusammengefasst.
Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
Hier finden sich die Kostengruppen 610 – Allgemeine Ausstattung, 620 – Besondere Ausstattung oder 640 – Künstlerische Ausstattung eines Bauprojekts wieder.
Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Unter Baunebenkosten fallen zum Beispiel Kostengruppen wie 720 – Vorbereitung der Objektplanung, 740 – Fachplanung oder 760 – Allgemeine Baunebenkosten.
Kostengruppe 800: Finanzierung
Diese Kostengruppe umfasst sämtliche Kostenstellen, welche mit der Finanzierung der Bauarbeiten in Verbindung stehen, wie zum Beispiel 820 – Fremdkapitalzinsen, 830 – Eigenkapitalzinsen oder 840 – Bürgschaften.
Kostenberechnung nach DIN 276
Eine Hauptaufgabe der Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine möglichst exakte und nachvollziehbare Abschätzung und Berechnung der Kosten für ein Bauprojekt. Diese beginnt bereits mit der ersten Bedarfsabschätzung, also noch vor dem eigentlichen Planungsbeginn. So kann zum Beispiel grob die wirtschaftliche Machbarkeit eines möglichen Projekts abgeschätzt werden.
Nach der Bedarfsabschätzung erfolgt die Erstellung eines Kostenrahmens, dann ein Kostenanschlag und schließlich die endgültige Leistungsabrechnung am Projektende. Somit kann mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 detailliert mitverfolgt werden, wie sich ein Projekt aus finanzieller Sicht entwickelt.
In der Praxis ist es natürlich kaum möglich, die wahren Kosten eines Projekts bereits während der (Vor-)Planungsphase exakt bestimmen zu können. Hier ist eine gewisse Planungsunsicherheit nicht vermeidbar und wird stattdessen bewusst eingeplant. Dennoch gilt: Auch wenn bestimmte Schwankungsbreiten als akzeptabel gelten, gilt während des Planungsprozesses zu jeder Zeit das Prinzip der Kostenwahrheit. Das bedeutet, dass in jedem Fall die zu erwartenden Kosten nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt werden müssen.
Je weiter die Planung bzw. die Bauarbeiten fortgeschritten sind, desto exakter muss die Kostenermittlung werden. In der Norm selbst wird zwischen fünf verschiedenen Stufen unterschieden:
Kostenrahmen – Vorvertragliche Kostenabschätzung
Der Kostenrahmen dient als Grundlage zur Ermittlung des Planungsbedarfs eines Projekts. Dabei soll etwa die prinzipielle Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit eines Bauprojekts abgeschätzt werden. Zudem werden hier die ersten Vorgaben für die Kostenkontrolle erstellt.
Um einen Kostenrahmen abschätzen zu können, werden in der DIN 276 selbst verschiedene Grundlagen erwähnt, welche ermittelt werden sollten, wie zum Beispiel:
- Quantitative Angaben zum Bedarf, etwa geplante Büroflächen, Funktionselemente und andere Nutzeinheiten
- Qualitative Angaben zum Bedarf, etwa welche Ausstattungsstandards gewünscht sind, welche bautechnischen Anforderungen erfüllt werden müssen
- Angaben zum Standort, soweit bereits vorhanden
Für den Kostenrahmen werden die Gesamtkosten grob auf die Hauptkostengruppen (Hunderterstelle) aufgeteilt. Eine genauere Auflistung ist zu diesem Zeitpunkt nicht in der Norm vorgeschrieben, ist der Planer:in aber freigestellt.
Bei einer vorvertraglichen Kostenabschätzung ist eine größere Schwankungsbreite bei den kalkulierten Kosten kaum zu vermeiden. Planungsunsicherheiten machen eine exakte Abschätzung praktisch unmöglich. Eine Schwankung von ± 40 % in der Kalkulation gilt hier als akzeptabel, wobei es sich hier nicht um einen gesetzlich festgelegten Wert handelt.
Kostenabschätzung
Die Kostenabschätzung ist noch Teil der Vorplanung und gehört zu den Grundleistungen einer Bauplaner:in. Eine Abschätzung eines Bauprojekts muss also per Norm DIN 276 durchgeführt werden und wird nach fixen Tarifstrukturen abgegolten.
Die Kostenabschätzung dient als Basis für die weitere Projektplanung. Mit Fortschreiten der Bauplanung muss die Kostenberechnung in die Zehnerstelle der Kostengruppen erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollten etwa schon Angaben bezüglich des zu verwendeten Baugrundstücks bzw. zur dessen Erschließung vorliegen, sowie Ergebnisse aus der Vorplanung. Somit sollte die Schwankung der erwarteten Baukosten maximal ± 30 % betragen.
Kostenberechnung während der Entwurfsplanung
Die Kostenberechnung ist ebenfalls eine Grundleistung der Bauplaner:in. Sie dient als Grundlage für die Entwurfsplanung. Zu diesem Zeitpunkt sind Informationen wie zum Beispiel Planungsunterlagen, Erläuterungen zur organisatorischen und terminlichen Abwicklung eines Bauprojekts sowie eine Aufstellung der bereits entstandenen Kosten (z.B. Grundstückserwerb, Aufschließung) in die Berechnung einzubeziehen.
Ab dieser Ebene ist eine Aufgliederung der Kostenberechnung bis zur Hunderter-Stelle der Kostengruppen verpflichtend durchzuführen. Zudem sollte die Genauigkeit der Kostenberechnung >± 20 % erreichen.
Kostenanschlag (Ausschreibung)
Der Kostenanschlag dient als Grundlage zur Vergabe der Bauleistungen. An dieser Stelle wird also bei vielen Projekten entschieden, welches Bauunternehmen den Zuschlag für das Projekt bzw. für Teile des Projekts erhalten soll.
Zu diesem Zeitpunkt sollten Planungstätigkeiten bereits abgeschlossen sein. Zur Ermittlung des Kostenanschlags werden unter anderem Planungsunterlagen sowie vorliegende Angebote von Bauunternehmen als auch technische Berechnungen (Wärmeschutzes, technische Anlagen, etc.) herangezogen.
Ab dieser Stufe muss der Projektumfang klar definiert sein, womit auch die Planungssicherheit steigt. Hier ist eine Genauigkeit der Kostenberechnung nach DIN 276 von ± 10 % zu erwarten.
Kostenfeststellung (Abrechnung)
Nach der Fertigstellung eines Projekts kommt es zur endgültigen Kostenfeststellung. Bei der Abrechnung gibt es keinen Spielraum mehr, was die Kostenermittlung betrifft. Mit Hilfe einer soliden Buchhaltung und Projektplanung muss zu diesem Zeitpunkt genau ermittelt werden können, wie viel ein Projekt tatsächlich gekostet hat.
Zur Kostenfeststellung dienen geprüfte Abrechnungsbelege, Nachweise für unentgeltlich eingebrachte Güter und Leistungen sowie Planungsunterlagen und Erläuterungen. Die Kostenfeststellung dient damit auch zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten.
Lesetipp: Schlussrechnung nach VOP/B – das müssen Sie beachten!
DIN 276 Neu – Der neueste Stand der Norm
Die DIN 276 wurde bereits 1934 verfasst. Im Laufe der Zeit wurde die Norm aber mehrmals erweitert bzw. angepasst. Das letzte Mal wurde DIN 276 2018 geändert. Die aktuelle Fassung (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels) ist somit „DIN 276 – Kosten im Bauwesen (2018-12)“. Mit der letzten Aktualisierung wurden unter anderem die Normen 276-1 „Kosten im Bauwesen – Kosten von Hochbauten“ und DIN 276-4 „Kosten im Bauwesen – Ingenieurbau“ in die übergeordnete Norm integriert.
Hier ein tieferer Einblick:
- Integration der Bauwerkskosten: Bis 2018 waren die Kostengruppen 300 und 400 getrennte Einheiten, die sich mit Baukonstruktionen und technischen Anlagen beschäftigten. Die Überarbeitung von 2018 ermöglicht es, diese beiden Gruppen zusammenzuführen. Dies schafft eine harmonisierte Kostenstruktur, die sowohl für den Hochbau als auch für technische Konstruktionen und Infrastrukturen verwendet wird.
- Vertiefung im Bereich Außenbereich: Die Definition der Kostengruppe 500 wurde ausgeweitet. Während sie sich zuvor ausschließlich auf Außenanlagen konzentrierte, umfasst sie nun auch Freiflächen. Diese können losgelöst vom Hauptbauwerk existieren und bieten dadurch neue Möglichkeiten in der Gestaltung und Nutzung.
- Berücksichtigung von Finanzierungskosten: Eine bemerkenswerte Änderung gegenüber der letzten DIN 274 Version ist die Einführung der Kostengruppe 800. Hierunter fallen nun die Finanzierungskosten eines Bauvorhabens, was insbesondere Zinsen und andere Gebühren umfasst.
Darüber hinaus ist die Strukturierung innerhalb der DIN 276 in der neusten Version weiter verfeinert. Die Neugliederung in drei klar definierte Ebenen ermöglicht eine noch genauere Kategorisierung und Beschreibung der verschiedenen Kostengruppen. So stellen die Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen eine logische und systematische Aufschlüsselung der Baukosten dar.
Die Aktualisierung der DIN 276 war eine Antwort auf die wachsenden Anforderungen einer sich schnell verändernden Branche. Mit der neuesten Version profitieren Sie daher von mehreren Vorteilen:
- Klarere Definitionen und die tiefergehende Strukturierung erleichtern die tägliche Arbeit erheblich.
- Genaue Kostenkalkulationen sind einfacher und intuitiver möglich.
- Die neuen Kostengruppen bieten einen besseren Leitfaden für die effektive und effiziente Umsetzung von Bauprojekten.
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