PlanRadar für Bauunternehmen
4 Praxisbeispiele, wie Sie mit PlanRadar eine hohe Bauqualität und reduzierte Nacharbeit gewährleisten
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Die VOB/B sieht für Mängelansprüche bei Bauwerken eine grundsätzliche Verjährungsfrist von vier Jahren vor. Das bedeutet, dass Nacherfüllungsleistungen, Selbstvornahmen oder Schadenersatzansprüche nur binnen dieser Frist durchgesetzt werden können. Erfahren Sie im Weiteren mehr über:
- Tücken der Verjährungshemmung
- Beweissicherung mit PlanRadar
- Umverteilung der Fachkompetenz
- Digitales Mängelmanagement
Verjährungshemmung – Auf was Sie unbedingt achten sollten!
Entgegen der landläufigen Meinung, zeigt ein Fallbeispiel aus dem Jahr 2012, dass eine Verjährungsunterbrechung durch schriftliche Mängelrüge nicht immer ausreicht. Betroffen hat dies die Außenfassade eines neu errichteten Kinos. Dabei haben beide Parteien, im Rahmen eines Generalunternehmervertrages, eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vereinbart. Die förmliche Abnahme des Gewerkes erfolgte im März 2000. Im unteren Bereich der Fassade zeigten sich jedoch innerhalb kürzester Zeit erhebliche Beschädigungen. Der Fassadenbauer äußerte aus diesem Grund, im Mai 2000 und nochmal im August 2000, erhebliche Zweifel an der Eignung der Konstruktion und berief sich auf fehlende Funktionstauglichkeit sowie Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Erst im März 2005 – noch innerhalb der vermeintlichen 5-jährigen Gewährleistungsfrist – forderte der Auftraggeber die Mängelbeseitigung und beantragte im Februar 2007 die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Der Fassadenbauer unternahm nichts und ließ die vom Auftraggeber gesetzte Frist ablaufen. Die Kosten der darauffolgenden Ersatzvornahme klagte der Auftraggeber auch noch ein. Der Fassadenbauer berief sich gegenüber diesen Anspruches auf Verjährung. Schlussendlich fiel der Fall zu Gunsten des Fassadenbauers aus. Kurz zusammengefasst lautete der Gerichtsspruch wie folgt:
„Zwar war der Auftragnehmer gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 1 VOB/B zur Mangelbeseitigung verpflichtet, weil es der Auftraggeber vor Ablauf der Verjährungsfrist in Schriftform verlangte. Dieser Anspruch war jedoch gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B verjährt. Die dem entsprechende Einrede des Auftragnehmers hatte Erfolg, weil die Gewährleistungsfrist gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B nur einmal durch die erste schriftliche Mängelrüge nach Abnahme verlängert wird. Das OLG Karlsruhe vertrat in seinem Urteil vom 24.01.2012, Az. 8 U 172/10 die Auffassung, § 13 Nr. 5 VOB/B gelte für denselben Mangel nur einmal. Da an ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürften, sei die Verjährungsfrist durch die Schreiben vom 22.05. und vom 14.08.2000 bereits wirksam verlängert worden. Eine weitere Verlängerung durch Schreiben vom 09.03.2005 komme deshalb nicht mehr in Betracht.”
Das bedeutete konkret, dass die Unterbrechung einer, in diesem Fall 5-jährigen Mängelverjährungsfrist, durch schriftliche Mängelrüge eine sofort anlaufende (nur!) 2-jährige Verjährungsfrist in Gang setzt. Denn nach Ablauf dieser 2-Jahres-Frist endet die Unterbrechungswirkung, selbst wenn die Frist noch innerhalb der vereinbarten 5-jährigen Gewährleistungsfrist abläuft! Spätere Mängelrügeschreiben besitzen deshalb keine weitere Unterbrechungswirkung. Nur die einmalige, und zwar die erste, schriftliche Mängelrüge ist geeignet, die Verjährungsfrist zu unterbrechen.
Seien es Klageerhebungen, selbstständige Beweisverfahren, Ratenzahlungsvereinbarungen, etc., seien Sie sich schon im Vorfeld Ihrer Rechtslage bewusst und prüfen Sie in Ihren Verträgen, mit welchen verjährungshemmenden bzw. verjährungsunterbrechenden Mittel Sie im Ernstfall agieren könnten. Im Hinblick hierauf soll Ihnen dieses Fallbeispiel die Wichtigkeit einer vollständigen Dokumentation bewusst machen. Stehen Sie kurz vor Ablauf einer Verjährungsfrist und Ihnen liegen mehrere Mängel vor, ist es schnell möglich, dass Ihnen bei einer unvollständigen Dokumentation wichtige, verjährungshemmende Mittel fehlen. Machen Sie sich das Leben daher nicht unnötig schwer und integrieren Sie PlanRadar in Ihre Projekte. Testen Sie es jetzt 30-Tage gratis! Überzeugen Sie sich selbst von der einfachen und intuitiven Handhabung.
Gewährleistung Bau – PlanRadar zur Absicherung!
Die rechtzeitige und sorgfältige Erfassung von Bestandszuständen, vor Beginn jeglicher Bauarbeiten, kann entscheidend sein. Insbesondere bei umfangreichen Bauvorhaben, kann unmöglich garantiert werden, dass durchgehend ein geschultes Auge auf jeden Arbeitsvorgang gerichtet ist. Die Praxis zeigt, dass sich im Zuge von Baumaßnahmen trotz größter Sorgfalt kleinere Fehler einschleichen können. Es kommt oft genug vor, dass sich anfangs unscheinbare Bauschäden später als versteckter Mangel entpuppen können. Um diese Ereignisse später berücksichtigen zu können, ist die Beweissicherung von größter Bedeutung. Eine Dokumentation von Ur-Zuständen, insbesondere vor Ausführungsarbeiten, ist genau so wichtig wie die laufende Dokumentation nach Fertigstellung. Seien Sie sich nicht zu schade auch den Zustand der unmittelbaren Umgebung (Straßen, Wege, Gebäude, Vegetation, etc.) zu erfassen, ggf. beginnende Schäden (Foto) zu erfassen und zu dokumentieren, um Veränderungen, zuverlässig erkennen und bewerten zu können.
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich bei Ihren Rundgängen von PlanRadar unterstützen. Ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag zu geben ist nicht billig. Investieren Sie in auf Sie zugeschnittene Software. Halten Sie den Zustand jedes Raumes oder Bauteils mithilfe von Tickets fest und ergänzen Sie Ihre Begehungsprotokolle mit Fotos, Planausschnitten oder Sprachmemos. Änderungen nach Abschluss Ihres Bauvorhabens können somit unkompliziert zurückverfolgt und Probleme schneller identifiziert werden. Das erlaubt Ihnen ungerechtfertigte Ansprüche mit wenigen Mausklicks abzuwehren und ggf. schneller in der Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen zu sein. Zudem ist es im Nachhinein oft schwer die Ursache von Mängeln aufzufinden, daher ist es wichtig einen geeigneten Dokumentationsprozess zu führen. PlanRadar erlaubt Ihnen alle nötigen Dokumente der Beweissicherung automatisch in der Cloud zu erfassen. Oft ist es erforderlich in Situationen und auf Anfragen schnell reagieren zu können. Mit PlanRadar generieren Sie blitzschnell, aussagekräftige Statusberichte und können diese in kürzester Zeit verteilen. Das erspart Ihnen nicht nur Unmengen an Zeit, sondern vermittelt Ihrem Gegenüber Kompetenz.
Die Umverteilung der Fachkompetenz
Die Juristik findet immer mehr Ihren fixen Platz in Baubesprechungen. Dies zeigt das über die letzten Jahre steigende entstehen firmeninterner Claim-Management Abteilungen. Und das ist verständlich, wenn man sich vor Augen hält, dass heutzutage die Vielzahl von Projektvereinbarungen eine Mischung aus Urkunden und Verträgen beinhaltet und jedes seine eigenen Verjährungsfristen beinhaltet. Was damals noch ein einziger Projektleiter entscheiden durfte muss heute ein Team aus mehreren Disziplinen bewältigen. Das zwingt Projektteams dazu, so effizient und transparent wie möglich miteinander zu kommunizieren. Cloudbasierte, Ein-Plattform-Lösungen wie PlanRadar sind sich dessen seit Jahren bewusst. Das zeigen die wöchentlich über 10.000 abgewickelten Projekte. Die App lässt Sie über mobile Endgeräte zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf alle Ihre Projektdaten zugreifen. Zudem sind sämtliche Subunternehmer in Ihrer Lizenz bereits inkludiert. Beugen Sie Missverständnisse vor, indem Sie mithilfe von Fotos, Sprachmemos, Notizen oder Planmarkups Aufgaben direkt der zuständigen Person zuordnen. Dank automatischer Benachrichtigungen sind alle Projektbeteiligten immer auf dem neuesten Stand.
Software Bauunternehmen – Mängelmanagement zur Vorbeugung
Wir haben nun gelernt, dass Forderungen, die nach gewissen Zeiträumen beginnen, als “verjährt” gelten und etwaige Schadensersatzansprüche verschwinden. Ein weiterer Stolperstein auf den Sie acht geben sollten, ist ihr Verhalten gegenüber Mangelbehebungen. Seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass ihr Fall außergerichtlich außer Kraft gesetzt werden kann, wenn Sie dem Verursacher eines Mangels nicht ermöglichen seine mangelhafte Arbeit zu überprüfen oder prüfen zu lassen. Geben Sie dem Verursacher auch unbedingt die Gelegenheit, alle Reparaturen beobachten zu dürfen, die er nicht selbst ausführt, aber durchgeführt werden müssen. Das ist üblicherweise in Fällen von Gefahr in Verzug notwendig. Nehmen Sie dem Verursacher nämlich nur ansatzweise die Möglichkeit seinen Mangel selbst zu beheben, laufen Sie Gefahr die Verantwortung auf sich zu übertragen.
Wie im Artikel bereits hingewiesen, besorgen Sie sich zuerst einer Mängelmanagement Software. Danach überlegen Sie sich einen für Ihr Projekt passenden Prozess und bleiben dabei. Es klingt offensichtlich, aber Sie wären überrascht, wie viele Unternehmen keinen durchdachten Plan haben, was das Thema Mängelmanagement betrifft. Die folgenden Punkte sollten Sie in jedem Fall beachten:
- Erstellen Sie dem Projekt zugeschnittene Ticketvorlagen und Berichte, die von jedem Projektbeteiligten anzuwenden sind.
- Planen Sie regelmäßige Fehlerprüfungen ein, um proaktiv statt reaktiv zu handeln.
- Haben Sie alle Projektunterlagen an einem Ort, auf den alle im Team zugreifen können.
- Führen Sie eine in Echtzeit synchronisierende Gesamtliste aller Mängel.
- Legen Sie für Mängeln und Aufgaben immer die Priorität fest.
- Stellen Sie sicher, dass jede Person im Team zu jeder Zeit den aktuellen Planstand hat.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos über PlanRadar, den Leistungsumfang und vernünftige Dokumentationsvorgänge beraten, um in Ihren Projekten ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Kosten und Risiken zu gewährleisten.