PlanRadar für Bauunternehmen
4 Praxisbeispiele, wie Sie mit PlanRadar eine hohe Bauqualität und reduzierte Nacharbeit gewährleisten
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Bauträger wissen: Die Errichtung eines Objekts kommt nicht ohne Mängel aus – trotz größter angewandter Sorgfalt aller Verantwortlichen. Treten Käufer oder Mieter an den Bauherren wegen Baufehlern oder Mängeln heran, sind alle beteiligten Parteien an einer raschen Behebung des Problems interessiert. Doch wenn Bauvorhaben oder Wartungs-Maßnahmen schon länger zurück liegen und nicht sauber dokumentiert wurden, kann es auch zu Konflikten rund um die Gewährleistungsfrist kommen. Im schlimmsten Fall folgt der Weg vor ein Gericht, um die Sachverhalte zu klären.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Bauträger die Gewährleistung mit der Software-Lösung PlanRadar nach VOB schnell und zuverlässig organisieren.
Gewährleistung: Bauträger profitieren von umfassender Dokumentation
§ 13 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) hält unmissverständlich fest, dass Leistungen frei von Sachmängeln zu erbringen sind. Eine Leistung gilt laut Regelwerk dann als sachmängelfrei, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit enthält und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie sie unter anderem in Normen definiert sind. Falls im Vertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für ein Bauwerk laut VOB vier Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe an den Käufer oder Mieter zu laufen. Im Fall von elektrotechnischen Anlagen schreibt das Regelwerk eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Da die technische Gebäudeausrüstung (TGA) aufgrund gestiegener Anforderungen von Seiten der Nutzer in Gebäuden immer umfassender wird, wächst in diesem Bereich auch das Potenzial für Schäden und Mängel. Eine Verjährungsfrist von zwei Jahren besteht auch nach Wartungsarbeiten. In diesem Zusammenhang ist eine Regelung der VOB besonders zu beachten: Reicht der Auftraggeber einen Mangel schriftlich ein, tritt mit Einlangen des Schreibens beim Auftragnehmer eine erneute Verjährungsfrist von zwei Jahren ein.
LESETIPP: Alles Wichtige zur Gewährleistung nach VOB §13
Tritt ein Mangel nach der Übergabe eines Objekts auf, fällt er unter die Gewährleistung. Bauträger können die ausführenden Unternehmen schriftlich dazu beauftragen, alle im Zeitraum der Fristen auftretenden Baumängel auf eigene Kosten zu beheben – sofern sie auf vertragswidrige Arbeiten zurückzuführen sind. Laut § 13 VOB/B kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen, sofern dieser der in der schriftlichen Aufforderung gesetzten Frist nicht nachkommt. Für den Bauherren bedeutet das: Eine genaue Dokumentation aller im Zuge eines Projekts erfolgten Leistungen sowie der daran beteiligten Unternehmen ist Pflicht bei Fragen zur Gewährleistung – Bauträger sowie alle anderen am Bauprojekt beteiligten Unternehmen müssen sonst mit Schwierigkeiten rechnen, wenn es darum geht, Zuständigkeiten und Pflichten korrekt nachzuvollziehen.
Analoge Dokumentation als Fehlerquelle
Das Erstellen von Tatsachenberichten im Bauwesen – wie zum Beispiel im Bauvertrag oder in der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gefordert – erfolgt auch im Jahr 2020 in der Regel noch immer von Hand. Wird zum Beispiel im Zuge einer Begehung ein Fehler oder Schaden ausgemacht, greifen die Verantwortlichen meist zu Kugelschreiber, Notizblock und Papierplan. Sollte es die Situation erfordern, werden Bilder mit der Digitalkamera oder dem Handy festgehalten. Nach der Rückkehr ins Büro müssen diese Informationen zur Weiterbearbeitung geordnet und hinterlegt werden – oft in Form einer Excel-Datei. Um die Behebung des Schadens in die Wege zu leiten, erfolgt zu guter Letzt die Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Unternehmen, inklusive Übermittlung der relevanten Daten. Jeder einzelne der beschriebenen Schritte ist anfällig für weitere Fehler und Missverständnisse.
Gerade in Folge von Personalwechseln, oder bei einer mündlichen Übermittlung von Informationen gehen wichtige Details zu einer Leistung schnell verloren. Doch auch, wenn alle Informationen vollständig in Ordnern oder auf Computerlaufwerken gesammelt werden, stellen technische Gebrechen, Rohrbrüche oder Blitzschläge noch immer eine Gefahr für die Daten dar. Somit droht eine lückenhafte Dokumentation der Sachverhalte. Wenn Jahre später eine Gewährleistung nach der VOB fällig wird, kann sich das für den Bauträger als sehr kostspielig erweisen.
PlanRadar macht die Dokumentation rund um die Gewährleistung nach VOB einfacher, schneller und sicherer. Das erspart Bauherren Zeit und Geld.
Bauapp für die digitale Protokollierung
PlanRadar ist eine Bauapp, die wesentliche Schritte im Bau- und Immobilienwesen digitalisiert. Neben Bauprojekten findet sie auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel dem Facility Management oder bei der Kostenkontrolle im Zuge von Gutachten Anwendung. PlanRadar wird weltweit von Unternehmen jeder Größe für Baudokumentation, Mängelmanagement, Reporting, Bewertung, Beweissicherung, Aufgabenzuweisung, Abnahmen, Übergaben, Due-Diligence, Bestandsaufnahmen, oder Zertifizierungen eingesetzt.
Die Software ist auf Android, iOS und Windows vom Smartphone bis zum Tablet für alle mobilen Endgeräte erhältlich. Für Nutzer vereint PlanRadar eine große Anzahl an Vorteilen:
- Baufehler, Leistungen und Vorhaben lassen sich im Handumdrehen als sogenannte Tickets auf einem digitalen Bau- oder Architektenplan erstellen. Je nach Vorlieben oder Erfordernis können Informationen in Textform, als Sprachnotiz sowie als Bild gespeichert werden.
- Baupläne und Objektansichten lassen sich in gängigen Formaten wie PDF, JPG oder PNG mit wenigen Fingertipps hochladen.
- Alle Informationen zu einem Projekt werden online in einer Cloud gespeichert. Ob Baupläne, Tickets, oder die Kommunikation der Beteiligten – alle Informationen sind für die Teilnehmer in Echtzeit und unabhängig vom Standort jederzeit einsehbar.
- Die Kommunikation der Projektteilnehmer erfolgt dank Bauapp völlig transparent und ist auch Jahre später exakt zeitlich nachvollziehbar. Missverständnisse und Unklarheiten sind somit ausgeschlossen.
- Nach der Vergabe von Zugriffsrechten durch die Projektleitung sehen die Beteiligten nur jene Daten und Informationen, die für sie relevant sind.
- Die Bedienung ist intuitiv und auch für Laien innerhalb weniger Minuten erlernbar. Eine langwierige Einschulung ist nicht notwendig.
In der Praxis bedeutet das eine wesentliche Vereinfachung von Prozessen, wie zum Beispiel die ALBA Bau | Projekt Management GmbH im Zuge des Neubaus eines Bürogebäudes in München festhielt: „PlanRadar hat mehrere Aufgabengebiete für das Bauvorhaben abgedeckt. Neben dem Einsatz für das Nachtrags- und Stundenlohn-Management wurde die App auch zur Mängelaufnahme, Mängel-Verfolgung und der Dokumentation eingesetzt. PlanRadar stellte eine große Erleichterung in der Nachverfolgung von Bauabläufen dar.“
Lückenlose Protokolle – auch Jahre nach Projektabschluss
Alle in der App hinterlegten Informationen lassen sich mit einer Filterfunktion gezielt durchsuchen. Dadurch werden Daten mit wenigen Fingertipps ersichtlich, auch wenn sie Jahre zurückliegen. Alle gespeicherten Daten können darüber hinaus zu jeder Zeit als PDF oder Excel-Datei exportiert werden. Das ermöglicht den raschen und vollständigen Nachweis über erbrachte Leistungen und die Zuständigkeiten der beteiligten Projektpartner. Gerade in Fällen, wo eine Klärung von Sachverhalten vor Gericht nötig wird, zahlt sich eine umfassende und im zeitlichen Ablauf nachvollziehbare Dokumentation aus. Das Resultat ist ein effizienter Ablauf aller Prozesse rund um die Gewährleistung – Bauträger schaffen so Sicherheit und sparen dadurch Kosten und Geld.
Diese Vorteile überzeugen Unternehmen weltweit. Rund 20.000 Kunden aus 43 Ländern nutzen die App für die Kommunikation und Dokumentation im Bau- und Immobilienwesen. Wöchentlich werden mit PlanRadar im Schnitt 25.000 Projekte vollzogen.