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Die Beweissicherung von Baumängeln erfolgt durch ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren. Der Sinn dieses Verfahrens ist die Feststellung von Baumängeln vor, während oder nach der Bauabnahme (VOB). Das Ziel der Beweissicherung kann jedoch unterschiedlicher Natur sein: Die Verhinderung von Beweisverlusten, eine gerichtliche Feststellung, die Hemmung von Verjährungsfristen, oder auch die Vermeidung eines Rechtsstreits (Vergleich). In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Ablauf und worauf Sie dabei achten sollten.
Inhalt
- Selbstständiges Beweisverfahren Muster kostenlos herunterladen
- Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren als Beweisgrundlage
- Beweissicherungs-Ablauf des selbstständigen Beweisverfahrens in 8 Schritten
- Was geschieht nach dem Beweissicherungsverfahren?
- Beweissicherungsverfahren Kosten: Wie teuer ist ein Beweisverfahren?
- Beweissicherungsverfahren Baumängel: Kosten im Hauptsacheverfahren sparen mit PlanRadar
- 5 Tipps zur selbstständigen Beweissicherung
- Welche Mittel sind bei der Beweissicherung am Bau zulässig?
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Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren als Beweisgrundlage
Der Ausgang eines selbständigen Beweisverfahrens ist kein gerichtliches Urteil. Vielmehr erhalten beide Parteien – Auftraggeber und Auftragsgegner – ein schriftliches Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (bspw. Architekt und Bauingenieur). Diese Beurteilung enthält eine Tatsachenfeststellung über den Schadensfall und einen ermittelten Streitwert.
Sollte es in späterer Folge zu einem Rechtsstreit kommen, so hat dieses Dokument vor Gericht eine starke Beweiskraft. Beide Parteien sind an das Gutachten gebunden, können sich im Fall eines Hauptsacheverfahrens nach § 487 der Zivilprozessordnung ZPO jedoch darauf berufen und tragen bei Gegenbehauptungen die 100%ige Beweislast. Ein selbstständiges Beweisverfahren sorgt für die Hemmung der Verjährung, also den Stillstand der Verjährungsfrist nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesgesetzbuches BGB.
Das Verfahren beantragt der Auftraggeber bei dem Gericht, welches auch für den Hauptprozess verantwortlich wäre. Den Antrag auf Beweissicherung kann man persönlich beim Gericht stellen – spätestens bei der mündlichen Verhandlung benötigen beide Parteien eine Vertretung durch einen Anwalt.
Beweissicherungs-Ablauf des selbstständigen Beweisverfahrens in 8 Schritten
Ein selbstständiges Beweisverfahren kann zu jeder Zeit während oder nach einem Bauvorhaben eingereicht werden. Es unterteilt sich in die folgenden Abschnitte:
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Selbstständiges Beweisverfahren vor Gericht beantragen
Der Antragsteller muss vor Einreichung sicherstellen, dass ein selbstständiges Beweisverfahren gemäß § 487 Abs. 2 ZPO ausreichend begründet werden kann. Zu diesem Zweck werden im Antrag Beweisfragen und Antworten formuliert, die den zu überprüfenden Sachverhalt und die dafür zu berücksichtigenden Beweismittel darstellen.
Die Beweisfragen sollten nach folgendem Schema formuliert werden:
„Entspricht der Ist-Zustand dem Soll-Zustand?“
Beispiel: „Entspricht die bestehende Ausführung der Löschmaßnahmen im Gebäude den Anforderungen gemäß Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096?“
Antwort: Ja / nein – inklusive weiterführende Angaben, gegen welche Regel, Norm, Vorgabe, etc. verstoßen oder nicht verstoßen wurde.
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Antragsbewilligung zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens durch das Gericht
Das Gericht prüft die Zulässigkeit des Antrags. Nachdem das Gericht den Antrag für ein selbstständiges Beweisverfahren bewilligt und den Gutachter (Sachverständigen) bestellt hat, ist dieser dem Gericht zur Erbringung eines Gutachtens verpflichtet. Darin nimmt der Sachverständige Stellung zu den im Antrag gestellten Beweisfragen.
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Kompetenzprüfung durch den Gutachter
Nach der Beauftragung für ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren muss der Sachverständige prüfen, ob er über die notwendige Fachkompetenz zur Erstellung eines Gutachtens verfügt. Der Auftraggeber – oft Bauherr oder Unternehmer – sollte an dieser Stelle die Vorgehensweise der Beweissicherung mit dem Sachverständigen abklären. Die Judikatur verlangt vom Gutachter die Aufklärung des Antragsstellers zu alternativen Methoden der Beweissicherung, die Einleitung angemessener Maßnahmen und gegebenenfalls das Bestellen eines Anwalts bei Fragen zum Baurecht.
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Der Ortstermin – Beweisaufnahme und Beweiskraft
Zur Erhebung von Tatsachen werden ein oder mehrere Ortstermine zum Zwecke der Begutachtung durchgeführt, zu dem beide Parteien vom Gerichtsgutachter geladen werden. Weitere Personen, wie zum Beispiel ein Anwalt, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien an der Begutachtung teilnehmen. In der Regel erfolgt die Ladung rund zwei Wochen vor der Besichtigung. Die Befundaufnahme der Baumängel vor Ort sollte durch den Gutachter möglichst präzise erfolgen, da alle erstellten Unterlagen, wie Fotos, Sprachnotizen, Schriftverkehr und Pläne, dem Gutachten angehängt werden und Aussagekraft vor Gericht haben sollen. Falls er die Notwendigkeit dazu sieht, kann der Gutachter Baumängel auch unter Einbezug externer Labors untersuchen lassen.
Achten Sie bei der Beweissicherung auf eine so präzise Beschreibung wie möglich! Angaben wie „mehrere große Löcher in der Wand“ reichen definitiv nicht aus. Erfolgen nach den Ortsterminen weitere Baumaßnahmen, so ist die Beweissicherung dieses Schadens gar nicht, oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand, reproduzierbar.
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Erstellung eines schriftlichen Gutachtens
Im Anschluss verfasst der Sachverständige ein Gutachten. Dieser Prozess nimmt üblicherweise mehrere Wochen bis Monate in Anspruch. Die Qualität des Endberichtes hängt eng mit den fachlichen Kompetenzen des Sachverständigen zusammen. In der Beurteilung beschreibt der Sachverständige die angewandten Methoden zur Tatsachenerhebung und legt die Ergebnisse seiner Untersuchungen dar.
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Stellungnahme zum Gutachten eines Beweissicherungsverfahrens durch Parteien
Liegt die Bewertung der Tatsachen vor, können beide Parteien gegebenenfalls Ergänzungsfragen formulieren oder Ergänzungsgutachten einfordern. Ergänzungsfragen und Ergänzungsgutachten dienen zur Beantwortung neu aufgekommener Sachverhalte oder um bestimmte Gegebenheiten noch ausführlicher zu erörtern. Sie bauen immer auf dem bestehenden Gutachten auf.
LESETIPP: Worauf Sie bei der Beweissicherung bei Bauvorhaben achten sollten.
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Vorstellung der Ergebnisse vor Gericht
Der Sachverständige stellt die Ergebnisse seiner Untersuchungen vor Gericht vor und erläutert Details zum Verfahren.
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Ende des selbstständigen Beweisverfahrens
Das selbstständige Beweisverfahren endet, wenn die Ergebnisse den beiden Parteien vorliegen. Auf Basis des Gutachtens können weitere Schritte folgen: Vergleiche, Nachbesserungen, Klageerhebungen, oder Kostenerstattungen.
Was geschieht nach dem Beweissicherungsverfahren?
Nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens wird ein Gutachten erstellt, das die Ergebnisse der Beweissicherung zusammenfasst und bewertet. Dieses Gutachten dient Ihnen als Grundlage für weitere Schritte.
Eine außergerichtliche Einigung ist in vielen Fällen das Ziel der Parteien. Das Gutachten dient dabei für Verhandlungen über die Höhe eines eventuellen Schadensersatzanspruchs. Dabei wird versucht, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist. Wenn eine Einigung erzielt wird, sollten Sie diese in einem Vergleich festhalten.
Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Das Gericht wird auf der Grundlage des Gutachtens und der sonstigen Beweismittel entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht oder eine Nachbesserungspflicht besteht. Im Falle einer Schadensersatzpflicht muss die Partei, welche die Schaden verursacht hat, den anderen Parteien den Schaden erstatten. Die Höhe des Schadensersatzes hängt dabei von der Art des Schadens und den Umständen ab, die dazu geführt haben. Oftmals werden zusätzlich zum Schadensersatz die Kosten des Beweissicherungsverfahrens und des Gerichtsverfahrens geltend gemacht.
Wenn eine Nachbesserungspflicht besteht, muss die Partei, die das Bauwerk erstellt hat, die Mängel beseitigen. In der Regel wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die Nachbesserung durchgeführt werden muss. Wenn die Frist abgelaufen ist und die Mängel nicht beseitigt wurden, können weitere Schritte eingeleitet werden, wie beispielsweise eine Klage vor Gericht.
Das Beweissicherungsverfahren stellt nur eine Zwischenstufe im Baurecht dar. Es dient lediglich dazu, die Fakten zu klären und eine Grundlage für weitere Schritte zu schaffen. Die endgültige Entscheidung über die Streitigkeiten wird vom Gericht getroffen.
Beweissicherungsverfahren Kosten: Wie teuer ist ein Beweisverfahren?
Beim selbstständigen Beweisverfahren fallen folgende Kosten an:
- Eine Gerichtsgebühr, die in Form eines Vorschusses zu entrichten ist
Die Spesen für die Leistungen des Sachverständigen, welche sich aus dessen Honorargruppe und dem Leistungsumfang im Zuge des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens ergeben. Dazu zählen auch Fahrtkosten und Nebenkosten wie Schreibgebühren, oder für Hilfskräfte inklusive Mehrwertsteuer.
Meist fällt die gerichtliche Entscheidung, wer die Aufwendungen für den Gutachter zu tragen hat, erst im Zuge des Hauptsacheverfahrens und nicht im selbständigen Beweisverfahren. Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn der Antragsteller aufgrund der Erkenntnisse des Gutachtens von einem Hauptsacheverfahren absieht. Dann erfolgt die Kostenentscheidung zu seinen Lasten.
Beweissicherungsverfahren Baumängel: Kosten im Hauptsacheverfahren sparen mit PlanRadar
Mit der Software PlanRadar erleichtern Sie die Arbeit des Gutachters und sparen so Kosten für ein eventuelles Hauptsacheverfahren. Schon während des Bauprozesses können Sie (oder der Bauleiter) über die App eine Mängel- und Beweissicherung vornehmen. Dazu werden Sachverhalte als Tickets auf digitalen Bauplänen erfasst, mit weiteren Informationen wie Text, Bildern oder Sprachnotizen versehen und an Projektteilnehmer, wie zum Beispiel Subunternehmer weitergeleitet. Jeder Mangel, sowie die gesamte Kommunikationshistorie, werden zentral in der Plattform gespeichert und können bei Bedarf per Knopfdruck exportiert werden. Ist während oder nach dem Bauvorhaben ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren zur Klärung von Sachverhalten notwendig, profitieren Sie mit PlanRadar von mehreren Vorteilen:
- Die automatisierte Baudokumentation verhindert durch frühzeitige die Mängel- und Beweisaufnahme den Verlust von Beweisen
- Alle Daten können inklusive Fotos, Memos, Text, Zeichnung und der Kommunikation sämtlicher am Bauprozess beteiligten Personen jederzeit exportiert werden
- Geringerer Zeit- und Kostenaufwand im Zuge des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens für den Gutachter durch bereits erfolgte Beweissicherung (der Regelstundensatz eines Gutachters beginnt bei 65€ und kann ein Vielfaches davon betragen)
- Bereits vorhandene Gutachten-Anlagen
- Um bis zu 7 Stunden pro Woche ersparte Arbeitszeit jedes PlanRadar Nutzers während der Bauphase und somit geringere Baukosten bei erhöhter Bauqualität
LESETIPP: Beweissicherungsverfahren Bau – Vorbeugen ist besser als sanieren
5 Tipps zur selbstständigen Beweissicherung
- Als Beweismittel zur Gutachtenerstellung gelten auch Zeugenaussagen
- Ein selbständiges Beweissicherungsverfahren soll die Beweisaufnahme im Hauptverfahren ersetzen, weshalb die Herangehensweise des Verfahrens gründlich überlegt sein sollte
- Beide Parteien können eine Befragung des Gutachters beantragen, um auf im Gutachten geschilderte Sachverhalte genauer einzugehen und zu ihrem Vorteil zu kehren
- Privatgutachten zu einem Mangel oder Baufehlern sind günstiger und schneller durchführbar als gerichtliche Gutachten und reichen in den meisten Fällen für eine außergerichtliche Einigung (Vergleich)
- Allerdings kommen Privatgutachten im Streitfall vor Gericht eine schwächere Beweiskraft zu und sie können keine Hemmung der Verjährung erwirken (Gewährleistungsphase)
LESETIPP: Beweissicherung vor Baubeginn – Wichtigste Fragen & Antworten
Welche Mittel sind bei der Beweissicherung am Bau zulässig?
Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Instrument des Zivilprozessrechts, das es den Parteien ermöglicht, Beweise zu sichern, bevor es zu einem eigentlichen Gerichtsverfahren kommt. Es kann auf Antrag einer Partei vom Gericht angeordnet werden, wenn ein Rechtsstreit droht und die Beweissicherung erforderlich ist. Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens sind allerdings nicht alle Mittel zulässig. Folgend erfahren Sie, was in einem Beweissicherungsverfahren zulässig ist und was nicht:
Zunächst einmal sind schriftliche Beweismittel zulässig. Hierzu zählen beispielsweise Verträge, Schriftwechsel, Gutachten oder sonstige schriftliche Unterlagen, die für den Rechtsstreit relevant sein könnten. Diese Unterlagen können von den Parteien vorgelegt oder auf andere Weise beschafft werden.
Das Gleiche gilt für Medien wie Fotos, Videos oder vergleichbare Aufzeichnungen. Diese können beispielsweise dazu dienen, Mängel oder Schäden an einem Gebäude oder einem anderen Objekt zu dokumentieren.
Auch mündliche Beweismittel sind im selbständigen Beweisverfahren zulässig. Hierbei handelt es sich um Zeugen oder Sachverständige, die zu bestimmten Angelegenheiten befragt werden sollen. Die Parteien können im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens Zeugen benennen und beantragen, dass diese vom Gericht befragt werden. Die Zeugen haben dann die Pflicht, vor Gericht die Wahrheit zu sagen.
Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens sind nur Beweismittel zulässig, die tatsächlich zur Klärung des Streitfalls beitragen können. Unzulässig sind hingegen Beweismittel, die nur dazu dienen, die Gegenseite zu diskreditieren oder in Misskredit zu bringen. Auch Beweismittel, die gegen geltende Gesetze verstoßen, sind unzulässig.
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