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Mit VOB Behinderungsanzeige-Muster Zeit sparen

15.11.2023 | 8 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

So steigern Sie die Qualität von Bauprojekten

3 Wege zur Minimierung von Mängeln und für eine pünktliche Fertigstellung

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Eine Behinderungsanzeige wird von der Auftragnehmer:in an die Auftraggeber:in übermittelt, wenn es bei Bauvorhaben zu Baubehinderungen bei der Ausführung kommt. Maßgeblich ist dafür § 6 der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B), laut welcher jegliche Behinderungen in Form einer Behinderungsanzeige schriftlich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Laden Sie sich hier ein kostenloses Behinderungsanzeige-Muster herunter und digitalisieren Sie es in PlanRadar, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

Muster für Behinderungsanzeige §6 Abs. 1 VOB

Inhalt

Kostenlose Mustervorlage für die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B herunterladen

Hier können Sie sich eine kostenlose Mustervorlage für die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B herunterladen. Füllen Sie einfach das Formular aus und passen Sie die Vorlage in MS Word Ihren individuellen Bedürfnissen an, indem Sie weitere Felder und Zeilen hinzufügen. Mit der kostenlosen Mustervorlage für die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/BD sparen Sie Zeit und Aufwand und sorgen für Klarheit und Transparenz. Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus, um eine Vorlage anzufordern.

Behinderungsanzeigen-Vorlage mit PlanRadar nutzen

Die besten Ergebnisse mit der Vorlage erzielen Sie, wenn Sie sie mit der Nutzung von PlanRadar kombinieren. Denn mit PlanRadar erfolgt die Datenerfassung über die Vorlage digital. Dadurch stehen Informationen sofort zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung, so dass Sie auf Knopfdruck fertige Behinderungsanzeigen erstellen können.

So digitalisieren Sie die Vorlage mit PlanRadar:

Schritt 1: Laden Sie unsere kostenlose Behinderungsanzeigen-Vorlage herunter.

Schritt 2: Exportieren Sie die Vorlage in eine PDF-Datei.

Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.

Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:

  • Textfelder
  • Dropdown-Menüs
  • Radio-Button
  • Kontrollkästchen

PlanRadar unterstützt keine Scripting-, Berechnungs- oder Bildfelder.

Schritt 4: Laden Sie Ihre PDF-Datei, die jetzt Formularfelder enthält, in PlanRadar hoch.

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Behinderung bei Bauvorhaben: Die Fakten

Behinderungen des Bauablaufs können verschiedene Gründe haben. In jedem Fall stellen Sie für die beteiligten Parteien ein Problem dar. Denn Verzögerungen führen unweigerlich dazu, dass vertraglich vereinbarte Termine schwerer oder nicht eingehalten werden können. Das lässt wiederum die Kosten steigen.

Was ist eine Baubehinderung?

Eine Baubehinderung beschreibt alle Vorkommnisse oder Sachverhalte, die eine Abweichung vom vereinbarten Bauverlauf darstellen. Es handelt sich dabei um Gründe, die bei einem normalen Verlauf der Arbeiten nicht zu erwarten sind.

Liegt eine Behinderung vor, können daraus Ansprüche der Auftragnehmer:in entstehen. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang Bauzeitverlängerungen oder Schadenersatz. Jedoch muss eine Baubehinderung nicht zwangsläufig eine Bauzeitverlängerung mit sich bringen.

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Beispiele für Behinderungen auf dem Bau

Behinderungen können verschiedene Auslöser, wie höhere Gewalt, Versäumnisse der Auftraggeber:in bzw. der Auftragnehmer:in, oder ein Verschulden von Dritten haben. Hier ist eine Auswahl an möglichen Gründen für eine Baubehinderung:

  • Streiks
  • Fehlender oder mangelhafte Vorleistungen anderer Auftragnehmer:innen
  • Geänderte oder zusätzliche Bauleistungen
  • Keine oder zu spät erteilte Baugenehmigung
  • Mangelhafte Kommunikation der Auftraggeber:innen
  • Mangelhafte Koordination der Arbeiten durch die Bauleiter:innen
  • Aussperrung der Auftragnehmer:innen von der Baustelle oder dem Ausführungsort

Wann ist eine Behinderungsanzeige berechtigt?

Eine Behinderungsanzeige ist dann angebracht, bzw. berechtigt, wenn die Auftragnehmer:in auf Hindernisse stößt, die so nicht klar kommuniziert wurden. Solche Hindernisse können zur Folge haben, dass sich einzelne Arbeiten oder ganze Bauphasen verzögern, was zusätzliche Kosten und einen Mehraufwand für die Auftragnehmer:in zur Folge haben kann. Hier ist die Behinderungsanzeige die geeignete Lösung; die Auftragnehmer:in setzt die Auftraggeber:in offiziell über die Baubehinderung in Kenntnis.

Was beinhaltet eine Behinderungsanzeige?

Damit die Behinderungsanzeige ihre volle Wirkung entfalten kann, muss sie Folgendes enthalten: 

  • Ursache: Was ist der Grund der Behinderung? Findet sich die Ursache zum Beispiel in unerwarteten geologischen Bedingungen oder  in Lieferverzögerungen?
  • Zeitraum: Es muss eindeutig angegeben werden, seit wann die Behinderung vorliegt. Zudem sollte man vermerken, ob es sich um eine dauerhafte oder vorübergehende Störung handelt.
  • Auswirkungen auf den Gesamtprozess: Hier wird detailliert beschrieben, wie die Behinderung den weiteren Verlauf des Bauprojekts beeinflusst. Dies kann in Bezug auf den Zeitplan bzw. die Kosten geschehen.
  • Lösungsvorschläge: Ein proaktiver Ansatz ist gefragt. Daher benötigt es in der Behinderungsanzeige Lösungsvorschläge, die beschreiben, welche Schritte notwendig sind, um die Behinderung zu überwinden bzw. um ihre Auswirkungen zu minimieren.
  • Betroffene Leistungen: Es bedarf einer genauen Spezifikation, welche Bauabschnitte oder Arbeiten durch die Behinderung in welchem Umfang beeinflusst sind.
  • Mögliche Zusatzkosten: Auch wenn es optional ist; die Angabe von Mehrkosten, die durch die Behinderung entstehen, ist hilfreich. Sie dienen dazu, das Ausmaß und die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen.

Zudem ist die Behinderungsanzeige schriftlich und nachvollziehbar zu verfassen. Nur so dient sie im Falle eines Rechtsstreits als valide Dokumentation.

Welche Rechtsansprüche gehen aus einer Behinderungsanzeige hervor?

Wenn ein Bauunternehmen auf Hindernisse stößt, die die Arbeit behindern, empfiehlt es sich, unverzüglich eine schriftliche Behinderungsanzeige bei der Auftraggeber:in einzureichen. Die Relevanz einer Anzeige bei Baubehinderung erstreckt sich nämlich auf rechtliche Belange: Sie dient als Beweismittel in möglichen Streitigkeiten. Dabei ist es aus Sicht der Auftragnehmer:in nicht relevant, ob die Auftraggeber:in die hindernden Umstände bekannt sind oder nicht.

Doch was bringt eine Behinderungsanzeige aus rechtlicher Sicht genau mit sich?

  • Mehr Zeit zum Bauen: Durch die Behinderungsanzeige lässt sich die Ausführungsfrist verlängern. Das bedeutet, das Bauunternehmen erhält zusätzliche Zeit, die sich aus der Dauer der Baubehinderung ergibt. Es gibt auch einen kleinen Bonus in Form eines Zuschlags für die Vorbereitungen zur Fortsetzung der Arbeiten. Falls die Arbeiten in eine weniger günstige Jahreszeit verschoben werden, gibt’s erneut einen Zuschlag obendrauf.
  • Schadenersatz: Wenn die Auftraggeber:in die Schuld an der Verzögerung trägt, muss sie zahlen. Schadenersatz wird für alle nachweislichen Schäden, die dem Bauunternehmen durch die Verzögerung entstanden sind, fällig.
  • Zwischenrechnung: Wenn das Bauvorhaben durch die Baubehinderung länger pausiert, darf die Auftragnehmer:in bereits getätigte Arbeiten abrechnen.

Vertragsauflösung: Sollte die Baustelle für über 3 Monate still stehen, können beide Parteien den Vertrag schriftlich beenden.

Muster: Behinderungsanzeige

Ist Schlechtwetter ein Grund für eine Behinderungsanzeige?

Die Frage, ob schlechtes Wetter ein Grund für eine Behinderungsanzeige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier ist es abhängig vom genauen Sachverhalt, ob schlechtes Wetter eine Behinderungsanzeige rechtfertigt. 

Findet die Bautätigkeit beispielsweise im Winter statt, muss die Auftragnehmer:in davon ausgehen, dass eine schlechte Wetterlage eintreffen könnte. Sie kann daher keine Behinderungsanzeige für Witterung stellen, die zu dieser Jahreszeit üblich ist.

Trifft unvorhergesehenes Schlechtwetter ein, welches die Auftragnehmer:in daran hindert, seine Leistung vertragsgerecht zu erbringen, muss die Auftragnehmer:in dies der Auftraggeber:in unverzüglich schriftlich anzeigen. Kann das schlechte Wetter im Archiv des Deutschen Wetterdienstes nachgewiesen werden, hat die Baufirma Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, sofern sie die Auftraggeber:in unmittelbar informiert hat. Setzt die Auftragnehmer:in die Auftraggeber:in nicht über die Behinderung in Kenntnis besteht das Anrecht auf Berücksichtigung der hindernden Umstände nur dann, wenn sich die Auftraggeber:in über das schlechte Wetter im Klaren war, was in Praxis allerdings nur schwer nachweisbar ist. Die VOB/B enthält aber keinen Anspruch auf Mehrvergütung aufgrund von unvorhergesehenen Wetterlagen.

An wen schreibt man eine Behinderungsanzeige?

Die Auftragnehmer:in, also die Baufirma, welche das Haus baut, verfasst die Behinderungsanzeige an die Auftraggeber:in. Im Normalfall informiert die Auftragnehmer:in die Auftraggeber:in unmittelbar, wenn die Behinderung auftritt. Die Behinderungsanzeige ist eine einseitige Erklärung der Auftragnehmer:in, in der die Problematik schriftlich festgehalten und der Auftraggeber:in offiziell angezeigt wird. Eine Reaktion auf die Behinderungsanzeige seitens Auftraggeber:in ist nicht vorgeschrieben. Wenn die Auftragnehmer:in allerdings nicht mit der Behinderungsanzeige einverstanden ist, kann er diese zurückweisen und den Fall vor Gericht ziehen.

Wie beantwortet man eine Behinderungsanzeige?

Wie bereits erklärt, sind Auftraggeber:innen rechtlich nicht dazu verpflichtet, auf eine Behinderungsanzeige zu reagieren und eine stillschweigende Akzeptanz ist möglich. Möchte die Auftragnehmer:in die Behinderungsanzeige zurückweisen, muss der Sachverhalt vor Gericht geklärt werden.

Allerdings empfiehlt es sich als Bauherr:in nicht immer, die Behinderungsanzeige kommentarlos hinzunehmen. Wenn es noch ungeklärte Punkte gibt, sollte die Auftraggeber:in die Auftragnehmer:in dazu auffordern, alle durch die Baubehinderung entstandenen Mehrkosten aufschlüsseln zu lassen. Zudem ist es ratsam, wenn die Auftraggeber:in mit der Auftragnehmer:in telefonisch oder persönlich in Kontakt tritt, um einen neuen Abgabetermin zu vereinbaren und um die Problematik zu besprechen. So sind beide Parteien auf aktuellem Stand und Missverständnisse können ausgeschlossen werden.

Die Grundlagen für eine Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B

Nach § 6 VOB/B ist eine Behinderungsanzeige immer unmittelbar, also so rasch wie möglich, schriftlich zu verfassen. Eine mündliche Anzeige ist möglich. Jedoch sollten Auftragnehmer:innen davon absehen, da diese nicht ausreichend dokumentiert und im Nachhinein belegt werden können.

Durch das Verfassen einer Behinderungsanzeige informiert die Auftragnehmer:in die Auftraggeber:in über einen Sachverhalt, der den Baufortschritt verzögert. Die Auftraggeber:in erhält dadurch die Möglichkeit, die Ursache für die Behinderung zu beheben, sofern diese ihr selbst zuzuschreiben ist. Ob aus einer Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B noch weitere Pflichten für die Auftraggeber:in folgen, hängt von den jeweils geltenden vertraglichen Grundlagen ab.

Eine Behinderungsanzeige kann von der Auftragnehmer:in zurückgewiesen werden, wenn diese ihrer Auffassung nach unbegründet ist. Kommt es zu einer gerichtlichen Klärung, wird ermittelt, ob die Anzeige berechtigt war.

Digitale Dokumentation als Schlüssel bei der Beweissicherung zu Behinderungen

Damit Behinderungen und ihre Auswirkungen ausreichend belegt werden können, müssen die relevanten Sachverhalte vor Ort genau erfasst werden. Dank digitaler Dokumentation können Bauunternehmen und andere Auftragnehmer:innen wichtige Daten zu Leistungen und Störungen lückenlos festhalten. Mit der Software PlanRadar halten Sie alle wichtigen Vorgänge bei Bauvorhaben bequem und direkt vor Ort mit Ihrem Smartphone oder Tablet fest.

Hinterlegen Sie Informationen in Text, Bild und Ton auf digitalen Bauplänen. Die Software speichert und organisiert alle Daten innerhalb von Sekunden. Einmal hinterlegt, können Informationen jederzeit wieder aufgerufen werden. Das bedeutet maximale Beweissicherheit.

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