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Bauunternehmen in Deutschland gründen

16.11.2023 | 10 min Lesedauer | Written by Johannes Heinrich

Als einer der ältesten und bedeutendsten Pfeiler der Wirtschaft verspricht die Baubranche seit Generationen Aussicht auf Wachstum und Beständigkeit. Im Jahr 2023 ist das nicht anders – im Gegenteil: Heute finden im deutschen Baugewerbe jährlich über 1.000 Betriebs- und gegen 40.000 sonstige Gründungen statt. Trotz der großartigen Möglichkeiten, die sich bieten, sollte man beim Unternehmertum in der Baubranche realistisch bleiben und klare Vorstellungen davon haben, was es bedeutet, in Deutschland eine Baufirma zu gründen. 

Als Baufirma-Gründer:in haben sie große Träume und Hoffnungen, sind sich jedoch der realen Anforderungen und Herausforderungen der Branche bewusst. Welche Anforderungen und Herausforderungen das genau sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In Deutschland eine Baufirma gründen: Das müssen Sie wissen

Inhalt

Was braucht man, um in Deutschland ein Bauunternehmen zu gründen? 

Grundlage für das erfolgreiche Gründen eines Bauunternehmens sind selbstverständlich gewisse Branchenkenntnisse. Mit substanzieller Erfahrung in den Kerngebieten Ihrer neuen Firma stoßen Sie auf weniger Probleme, treten glaubwürdiger auf und führen Ihr Unternehmen effizienter. Konkret sollten Sie eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung bzw. eine Qualifikation als technische Betriebsleiter:in vorliegen. Obwohl Vorkenntnisse nicht in jedem einzelnen Bereich vorgeschrieben sind, sind sie in der Praxis dennoch oftmals äußerst hilfreich.

Neben der Erfahrung bedarf es aber auch administrativer und finanzieller Voraussetzungen, die es zu erfüllen gibt. Diese hängen von Ihnen, der Unternehmensart und der Rechtsform ab.

Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform ist einer der ersten großen Schritte, wenn Sie in Deutschland eine Baufirma gründen. Für Gründungen im Bauwesen sind die folgenden Strukturen am beliebtesten: 

Einzelunternehmung

Als Einzelunternehmer:in gründen Sie keine eigenständige juristische Person, wie das bei anderen Unternehmensarten der Fall ist. Für Sie bedeutet das keine Mindesteinlage, lockere Vorschriften in der Buchführung und generell ein geringerer administrativer Aufwand. Allerdings heißt das auch, dass es keine klare Trennung zwischen Privat- und Firmenvermögen gibt und dass die Firma an sich ist nicht haftbar ist, sondern Sie als Einzelunternehmer:in.

Vorteile der Einzelunternehmung

  • Kein Stammkapital
  • Lockere Vorschriften
  • Einfach zu Gründen

Nachteile der Einzelunternehmung

  • Einzelunternehmer:in haftet mit Privatvermögen
  • Kann unprofessionell / unseriös wirken
  • Keine eigene Rechtsfähigkeit der Unternehmung

Aktiengesellschaft (AG)

Eine weitere beliebte Möglichkeit fürs Bauunternehmen Gründen ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft, kurz AG. Diese bietet Zugang zu mehr Kapital, was größere Projekte erleichtert. Für die Gründung einer AG ist ein Mindestgrundkapital von 50.000 € erforderlich, wobei sich die Haftung der Anteilseigner:innen auf ihre Anteile beschränkt. Die AG muss im Handelsregister eingetragen werden, was zusätzliche Transparenz und Glaubwürdigkeit schafft.

Vorteile der Aktiengesellschaft

  • Einfache Eigen- statt Fremdfinanzierung möglich (Aktienkapital gilt als Eigenkapital)
  • Inhaber:innen (Aktionär:innen) bleiben im Normalfall anonym
  • Etablierte und seriös wirkende Rechtsform
  • Aktionär:innen haften nicht mit ihrem Privatvermögen

Nachteile der Aktiengesellschaft

  • Hoher Verwaltungsaufwand
  • Mindestens 50.000 Euro Grundkapital nötig
  • Sehr strenge Vorschriften

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der Gründung eines Bauunternehmens in Deutschland stehen viele vor der Frage, ob sie besser eine AG oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen sollten. Wie auch die AG ist die GmbH eine der beliebtesten Rechtsformen für das Gründen von Bauunternehmen in Deutschland. Das liegt unter anderem daran, dass sie mit einer Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen und einem Mindestkapital von 25.000 € Sicherheit bietet. Dies erleichtert die Finanzierung und Risikoverwaltung, vor allem in einem kapitalintensiven Bereich wie dem Bauwesen. Als Bauunternehmer:in profitieren Sie von dieser Struktur durch klare Verantwortlichkeiten und professionelle Außendarstellung.

Vorteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Keine persönliche Haftung der Gesellschafter:innen
  • Flexible Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Übertragbare Eigentümerschaft
  • Anwendung der günstigeren Körperschaftsteuer

Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Eigenfinanzierung ist weniger einfach als bei der AG
  • Mindestens 25.000 Euro Grundkapital nötig
  • Umfangreiche Gründungsformalitäten

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine attraktive Option für Bauunternehmer:innen, die mit beschränkter Haftung und geringem Kapital starten möchten. Mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro bietet die UG Schutz vor persönlicher Haftung. Obwohl die UG eine flexiblere und kostengünstigere Alternative zur GmbH darstellt, erfordert sie buchhalterische Pflichten und die Einlage von Teilen des Gewinns in die Kapitalrücklage, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Für Bauunternehmer:innen, die ein neues Bauunternehmen gründen wollen, ist die UG eine praktikable Lösung, um mit limitierten Mitteln zu starten und dabei das finanzielle Risiko zu minimieren.

Vorteile der Unternehmergesellschaft 

  • 1 Euro Mindeststammkapital
  • Eigentümer:innen haften nicht persönlich
  • Wirkt zuverlässiger als eine Einzelunternehmung
  • Strukturänderungen flexibel möglich

Nachteile der Unternehmergesellschaft 

  • Fremd- und Eigenfinanzierung können herausfordernd sein
  • Strenge Vorschriften bezüglich Buchhaltung und Kapitalrücklage
  • Inhaberschaft ist nicht anonym

Eintragung und Anmeldung des Gewerbes

Der Schritt in die Selbstständigkeit im Bauwesen umfasst selbstverständlich einiges mehr als nur die Wahl der Rechtsform. Um in Deutschland eine Baufirma zu gründen und den Grundstein Ihrer Firma zu legen, müssen Sie Ihr Unternehmen korrekt eintragen und anmelden. Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten:

Eintragung bei der Handwerkskammer

Wenn Sie meisterpflichtige Gewerke anbieten, ist der Eintrag in die Handwerksrolle obligatorisch. Dieser Eintrag bestätigt, dass Sie die erforderlichen Qualifikationen besitzen, um im Bauhandwerk tätig zu sein. Falls Sie keinen Meistertitel haben, erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe.

Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie die Handwerkskarte, die Sie als offizielles Mitglied der Handwerkskammer ausweist.

Gewerbeanmeldung

Im nächsten Schritt gilt es, Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Hierbei ist die Vorlage Ihrer Handwerkskarte erforderlich. Durch die Gewerbeanmeldung wird Ihr Bauunternehmen offiziell in das Gewerberegister aufgenommen. Diese Anmeldung informiert das Finanzamt sowie weitere relevante Behörden wie die Berufsgenossenschaft über die Existenz Ihres Unternehmens.

Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und Soka-Bau

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau). Zudem ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka-Bau). Dies ist eine Einrichtung, die für Urlaubs- und Lohnausgleich verantwortlich ist.

Unternehmensart bestimmen

Wenn Sie ein Bauunternehmen gründen möchten, wissen Sie vermutlich bereits, welche Leistungen Sie anbieten werden. Je nach Leistungsspektrum muss man sich für unterschiedliche Unternehmensarten entscheiden. Die Unternehmensart beeinflusst, wie Sie am Markt auftreten, welche Kund:innen Sie ansprechen und welche Art von Projekten Sie durchführen können.

Fachunternehmen

Wie es der Name bereits vermuten lässt, sind Fachunternehmen spezifische Gewerke, die sich auf bestimmte Gebiete spezialisieren. Beispiele für Bau-Fachunternehmen sind etwa Betriebe, die in den Bereichen Fliesenlegen, Dachdecken oder Klempnerarbeiten tätig sind.

Diese Spezialisierung ermöglicht es Ihnen, sich als Expert:in in einem bestimmten Bereich zu positionieren. Ihr Tätigkeitsfeld beschränkt sich so zwar auf dieses spezielle Gewerk, hat in der Regel aber ein besseres Ansehen und eine höhere Nachfrage zur Folge.

Generalunternehmen

Das Gegenstück zum Fachunternehmen ist das Generalunternehmen. Dieses bietet unterschiedliche Leistungen an und deckt verschiedene Gewerke ab. Hierbei arbeiten Generalunternehmen oft mit Sub- oder Partnerunternehmen zusammen. Dadurch können Generalunternehmen umfangreiche und komplexere Projekte übernehmen, benötigen dafür jedoch auch ein effektives Projektmanagement und gute Netzwerke in der Branche.

Totalunternehmen

Die umfassendste Form ist das Totalunternehmen. Diese übernehmen die gesamte Durchführung von Bauprojekten selbst. Totalunternehmen bieten also einen Komplettservice von der Konzeption bis zur Fertigstellung des Projekts an.

Voraussetzungen nach Qualifikation

Je nach Qualifikation unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Gründung. Wenn Sie etwa eine Baufirma ohne Meisterbrief gründen möchten, weichen das Vorgehen und die Möglichkeiten von dem ab, was gilt, wenn Sie ein Bauunternehmen als Architekt:in gründen.

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Bauunternehmen als Architekt:in gründen 

Wenn Sie als Architekt:in eine Baufirma gründen möchten, ist die Auswahl der Rechtsform Ihres Unternehmens einer der ersten Schritte. Zusätzlich müssen Sie Ihr Bauunternehmen je nach Rechtsform beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden. Auch eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist obligatorisch, um als Architekt:in arbeiten zu dürfen. Diese erfordert ein abgeschlossenes Studium und Berufserfahrung.

Überdies benötigen Sie genügend finanzielle Mittel, um die Gründungskosten stemmen zu können. Wie hoch diese Kosten ausfallen, variiert je nach Unternehmensform und Standort. Planen Sie über die Anfangsinvestitionen und die laufenden Betriebskosten Reserven für unvorhergesehene Ausgaben ein. 

Überlegen Sie sich zudem, welche Dienstleistungen Sie anbieten möchten bzw. wie Sie sich von der Konkurrenz abzuheben gedenken. Definieren Sie Ihre Zielgruppe dahin gehend: Richten Sie Ihr Angebot auf deren Bedürfnisse aus. Beachten Sie dabei, dass Werbung für Architekt:innen sachlich sein muss und keine aufdringlichen Elemente enthalten darf.

Bauunternehmen als Bauingenieur:in gründen

Die Nachfrage nach qualifizierten Bauingenieur:innen ist hoch. Mit einem fundierten Wissen und einer soliden Kapitalbasis kann das Gründen eines eigenen Bauunternehmens als Bauingenieur:in eine lohnende Karriereoption sein.

Ein durchdachter Businessplan ist das Fundament Ihrer Geschäftsgründung. Er hilft, die Geschäftsstrategie zu definieren und ist notwendig für die Beantragung von Fördermitteln oder Krediten. Für Bauingenieur:innen, die ein Bauunternehmen gründen wollen, gibt es spezielle Überlegungen. Es muss eine Entscheidung zwischen Fach-, General- und Totalunternehmen getroffen werden, abhängig vom angebotenen Leistungsspektrum.

Mit der Gründung eines Fachunternehmens kommen Meisterpflichten und andere Zulassungsbeschränkungen. Bauingenieur:innen können allerdings auch ohne Meistertitel ein Bauunternehmen gründen, indem sie zum Beispiel als Geschäftsführer:in fungieren.

Bauunternehmen mit vs. ohne Meisterbrief gründen

Die Gründung eines Bauunternehmens ohne Meistertitel ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Während für einige handwerkliche Gewerke eine Meisterpflicht besteht, können Sie dennoch ein Bauunternehmen für Tätigkeiten eröffnen, die keinen Meistertitel erfordern, wie etwa Estrich- oder Fliesenlegen. Eine weitere Option ist, dass Sie als Geschäftsführer:in agieren und die meisterpflichtigen Arbeiten an qualifizierte Mitarbeiter mit Meistertitel delegieren.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, unter Nutzung der sogenannten Altgesellenregelung ein Bauunternehmen zu gründen. Diese Regelung ermöglicht es Handwerksgesell:innen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Position, ein Bauunternehmen auch ohne Meistertitel zu gründen.

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Bauunternehmen gründen: Die Kosten in Deutschland 

In Deutschland eine Baufirma zu gründen, ist ein kapitalintensives Vorhaben. Stellen Sie sicher, dass Sie mit den anfallenden Kosten vertraut sind und einen soliden Finanzierungsplan haben.

Diese Kosten fallen an

  • Arbeitsaufwand: Mitarbeitende, Subunternehmen, befristete Hilfskräfte.
  • Materialkosten: Baumaterial, Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und andere Mobilien
  • Raumaufwand: Firmensitz, Lager, Werkstätten, etc. 
  • Consulting: Berater:innen in unterschiedlichen Bereichen wie Buchhaltung, Controlling, Business-Strategien
  • Versicherungen: Obligatorische Versicherungen wie Betriebshaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und optionale Versicherungen wie Maschinenbruchversicherung, Rechtsschutzversicherung, Cyber-Versicherung
  • Rücklagen: Finanzielle Mittel für Verluste, Abschreibungen, Rechtsstreitereien etc.

Finanzierungskonzept aufstellen

Die Finanzierung Ihrer Firmengründung sollte in einem hieb- und stichfesten Finanzplan festgehalten werden. Hier zeichnen Sie eine möglichst realistische Darstellung, wie sich die Finanzen Ihres neuen Unternehmens gestalten werden. 

Aus diesen Gründen ist ein Finanzierungskonzept wichtig:

  • Es hilft dabei, Banken und Investor:innen von Ihrer Idee zu überzeugen.
  • Es bildet eine der Grundlagen um abschätzen zu können, ob sich Ihre Gründung lohnt.
  • Es veranschaulicht das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital.
  • Es unterstützt Sie dabei, die geeignete Finanzierungsformen zu finden.
  • Es ermöglicht Ihnen, die ersten Schritte nach der Gründung zu gehen.

In Ihrem Finanzierungsplan berücksichtigen Sie alles – von der Umsatzplanung bis hin zu den laufenden Betriebskosten. Besonders im Bauwesen ist es wichtig, die Kosten für Ausrüstung und Technologie genau im Auge zu behalten. Ein guter Plan zeigt Ihnen, wann Ihr Unternehmen in die Gewinnzone kommt.

Ein Bauunternehmen in Deutschland gründen: Fazit

Das Gründen einer Baufirma in Deutschland ist ein Schritt voller Chancen, aber auch Herausforderungen. Es geht nicht nur um den Aufbau eines Unternehmens, sondern auch um die Schaffung von etwas Dauerhaftem, das die Baubranche prägen kann. Bei der Entscheidung für die Gründung sollte man realistische Ziele setzen und sich bewusst sein, dass es neben Fachwissen auch umfassende administrative und finanzielle Planungen erfordert.

Die Anmeldung und Eintragung des Gewerbes sind ebenfalls ein essenzieller Schritt. Sie legen damit den offiziellen Grundstein für Ihr Unternehmen. Je nachdem, ob Sie ein Fach-, General- oder Totalunternehmen gründen, variieren die Anforderungen. Eine klare Vorstellung Ihres Leistungsspektrums hilft dabei, das Unternehmen gezielt auf dem Markt zu positionieren.

Für Bauingenieur:innen oder Architekt:innen, die ein Bauunternehmen gründen wollen, gibt es zusätzliche Überlegungen. Neben der obligatorischen Mitgliedschaft in der Architektenkammer müssen auch finanzielle Aspekte wie die Finanzierung des Unternehmens und die Bereitstellung von Rücklagen bedacht werden. 

Abschließend darf man den Finanzierungsplan nicht unterschätzen. Mit der richtigen Vorbereitung steht Ihrer erfolgreichen Gründung jedoch nichts mehr im Weg.

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