Qualitätssteigerung bei Bauprojekten: 5 digitale Lösungen
So bleiben Sie 2023 anderen Unternehmen in der Bauindustrie einen Schritt voraus
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Die Abnahme nach VOB/B, beziehungsweise Bauabnahme ist der wichtigste Schritt neben der Vertragszeichnung, da das Risiko der Bauleistung auf den oder die Auftraggeber:in übergeht (§7 VOB/B). Deshalb sollten Sie dem Abnahmeprotokoll für Bauleistungen besondere Aufmerksamkeit schenken. Neben den wichtigsten Fakten rund um die Bauabnahme präsentieren wir Ihnen in diesem Beitrag eine Mustervorlage für ein Baubnahmeprotokoll gemäß VOB.
Inhalt
- Word-Vorlage für Abnahmeprotokoll §12 VOB herunterladen
- Bauabnahme Checkliste Vorlage von PlanRadar nutzen
- Problemfreie Bauabnahme durch Digitalisierung
- Was in das Abnahmeprotokoll nach VOB hineingehört (inkl. Mustervorlage)
- Teilabnahme VOB – was Sie wissen müssen
- Was ist eine Abnahme nach VOB?
- So geht Bauabnahme nach VOB: Fazit
Word-Vorlage für Abnahmeprotokoll §12 VOB herunterladen
Laden Sie sich hier eine kostenlose Abnahmeprotokoll-Vorlage gemäß §12 VOB im Word-Format herunter. Sie können die Vorlage in Word einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen, indem Sie weitere Felder und Zeilen hinzufügen. Dank Protokoll unterstützen Sie Abnahmeprozesse effizient und sorgen für Transparenz und Klarheit. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um die Vorlage herunterzuladen.
Bauabnahme Checkliste Vorlage von PlanRadar nutzen
Mit unserer Bauabnahme Checkliste nutzen Sie eine übersichtliche Vorlage, die Sie individuell den Anforderungen Ihres Projektes entsprechend anpassen können. Eine Checkliste schafft Klarheit und schafft strukturierte Abläufe. Sie stellt sicher, dass nichts doppelt gemacht und nichts vergessen geht.
Unter dem Strich macht der Einsatz von Checklisten Ihre Arbeit und die Ihrer Kollegen effizienter und damit erfolgreicher. Während Produktivität auf dem Bau und der Mangel an Fachkräften ein Problem für die Branche darstellt, sind es Nuancen wie die Nutzung einer Abnahmeprotokoll Bau Vorlage, welche es Ihnen erlaubt, Herausforderungen wie die folgenden zu reduzieren:
- Zeitaufwand für die Protokollierung
- Arbeit in Verbindung mit der Durchführung von Kontrollen
- Probleme bei der Koordination verschiedener Aufgaben
Ganz vermeiden lassen sich diese Hürden aber auch mit einer anpassbaren Vorlage für eine Bauabnahme-Checkliste nicht. Punkte wie eine reibungslose Kommunikation der Erkenntnisse, die Auswertung von Reports und die Delegation von Mängelbehebungen werden von einer Bauabnahme-Checkliste Vorlage zudem nicht tangiert.
So setzen Sie das Bauabnahme Abnahmeprotokoll Muster effektiv ein
Um Ihr Bauabnahme Abnahmeprotokoll-Muster so effizient wie möglich einzusetzen, können sie es mit einem Tool wie PlanRadar kombinieren. Mit PlanRadar erfolgt die Datenerfassung über die Vorlage digital. Eine Bauabnahme-Checkliste in Excel oder in analoger Form wird so überflüssig.
Dadurch stehen die erfassten Informationen nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Team sofort zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.
Fertige Abnahmeprotokolle lassen sich mit PlanRadar auf Knopfdruck erstellen. So funktioniert es:
Schritt 1: Laden Sie unsere kostenlose Abnahmeprotokoll-Vorlage herunter.
Schritt 2: Exportieren Sie die Abnahmeprotokoll-Bau-Vorlage in eine PDF-Datei.
Schritt 3: Verwenden Sie einen PDF-Editor (z. B. Acrobat Pro oder PDF-XChange Editor), damit Ihre PDF-Datei ausfüllbare Felder verwendet.
Die folgenden Feldtypen werden in PDF-Formularen unterstützt:
- Textfelder
- Dropdown-Menüs
- Radio-Button
- Kontrollkästchen
Wir unterstützen keine Scripting-, Berechnungs- oder Bildfelder.
Schritt 4: Laden Sie Ihre PDF-Datei, die jetzt Formularfelder enthält, in PlanRadar hoch.
Sie wollen mehr über PlanRadar und darüber erfahren, wie Sie Prozesse digitalisieren? Testen Sie PlanRadar jetzt 30 Tage lang kostenlos oder buchen Sie eine unverbindliche Produktpräsentation mit unserem Team.
Problemfreie Bauabnahme durch Digitalisierung
Als einer der wichtigsten Meilensteine in der Fertigstellung von Bauprojekten fordert die Abnahme mehr als nur Fingerspitzengefühl.
Um mit der Abnahme die gewünschte Qualität zu gewährleisten, ist Organisationstalent, Multitasking, eine flüssige Kommunikation mit dem Team und vor allem viel Zeit vor Ort und im Büro gefragt. Bereits Kleinigkeiten bremsen den Prozess, sorgen für zusätzliche Arbeit und verursachen ein Durcheinander.
Mittels Bauabnahme-Abnahmeprotokoll strukturieren Sie die Abnahme Schritt für Schritt ab. Noch weiter steigern Sie die Produktivität jedoch mit der Verwendung einer professionellen Bausoftware. Anstelle einer herkömmlichen Vorlage auf Papier oder in PDF-Form empfiehlt sich dafür innovative Bausoftware wie PlanRadar.
Das digitale Bauabnahme-Template ist, zusammen mit zahlreichen weiteren Anwendungen, Teil der umfassenden Bau- und Immobilienplattform PlanRadar.
Dokumentation vor Ort und im Büro
Die ordnungsgemäße Dokumentation vor Ort und im Büro ist unerlässlich für eine erfolgreiche Bauabnahme. Eine sorgfältige Dokumentation ist jedoch einfacher gesagt als getan. Analog oder anhand einer Bauabnahme Checkliste in Excel ist sie;
- mühsam und nimmt viel Zeit in Anspruch
- anfällig für menschliche Fehler
- oft unvollständig oder unorganisiert, was zu Verwirrungen führen kann
- schwer nachzuverfolgen und zu aktualisieren, insbesondere bei Änderungen während des Bauprozesses
Mit der digitalen Vorlage von PlanRadar;
- gestaltet sich die Dokumentation effizienter
- lassen sich automatische Reports generieren
- wird die Dokumentation an einem zentralen Ort gespeichert
- kann man Flüchtigkeitsfehler einfacher vermeiden
Detaillierter Einblick in die Abläufe einzelner Projekte
Die Arbeiten und Vorgänge auf einer Baustelle finden nicht hintereinander, sondern parallel zueinander statt. Dies gilt auch für Kontrollen, Mängelbehebungen und die Vorbereitung der Abnahme.
Dazu kommt, dass es teilweise gleichzeitig mehrere Bauprojekte zu überwachen gibt. Die Übersicht zu behalten kann dadurch schwer fallen. Die größten Hürden sind;
- Schwierigkeit den Überblick zu wahren
- Mehrere dezentrale Bezugspunkte gleichzeitig managen
- In der Desorganisation nichts zu übersehen
Mit der digitalen Vorlage von PlanRadar;
- Sind alle Informationen zentral zugänglich
- Gehen keine wichtigen Details verloren
Aufwand bei Abnahme mit Fehlern
Wenn bei Abschluss der Bauarbeiten Mängel festgestellt werden, ist das mühsam – für alle beteiligten Parteien. Die zusätzliche Zeit und der Arbeitsaufwand, der für Dokumentation und Behebung notwendig ist, gefährdet den Zeitplan.
Wenn Baumängel und Fehler analog bearbeitet werden, bedeutet das;
- Die Fehler müssen aufwendig notiert und beschrieben werden
- Aus diesen Informationen müssen oft umständlich Berichte zu erstellt werden
- Die Details sind eigenhändig an die zuständigen Stellen weiterzuleiten
Mit der digitalen Vorlage von PlanRadar;
- lassen sich Notizen, Bilder und Reports direkt vor Ort digital erfassen
- funktioniert die Erstellung von Tickets von überall im Handumdrehen
- haben alle relevanten Stellen Zugriff auf nötige Unterlagen
- können Sie den Fortschritt von Tickets und ausgeführten Arbeiten digital nachvollziehen
Zuverlässigkeit der Berichterstellung
Damit Ihre Projekte mit hoher Qualität abgeschlossen werden, veranlassen Sie genaue Kontrollen. Um Kontrollen allerdings nicht unnötig zu erschweren, muss es so einfach wie möglich sein, Dinge zu dokumentieren, Berichte flexibel zu erstellen.
Ohne die Hilfe digitaler Tools ist das eine echte Herausforderung;
- Analoge Berichte lassen sich nicht einfach teilen
- Die Notierung vor Ort und die anschließende Erstellung eines Reports im Büro bedeutet oft viel Arbeit
Mit der digitalen Vorlage von PlanRadar;
- ersparen Sie sich eine doppelte Erfassung
- erzeugen Sie fertige Berichte direkt vor Ort und teilen Sie sie auf Knopfdurck mit allen relevanten Personen
Was in das Abnahmeprotokoll nach VOB hineingehört (inkl. Mustervorlage)
Laut §12 VOB/B muss der Zustand eines Bauwerks bei der Abnahme schriftlich festgehalten werden. Das Bauabnahmeprotokoll nach VOB ist Teil der sogenannten förmlichen Abnahme und gilt als vollständig, wenn es von Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in – bzw. bevollmächtigten Vertreter:innen – unterzeichnet wurde. Eine Unterschrift ist für die Wirksamkeit der förmlichen Abnahme jedoch nicht zwingend notwendig. Sie bestätigt lediglich die gegenseitige Kenntnisnahme des Inhaltes des Abnahmeprotokolls für Bauleistungen.
Im Zuge von Streitfällen kann es vorkommen, dass von Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in kein Bauabnahmeprotokoll nach VOB angefertigt wird. In diesem Fall liegt keine Bauabnahme nach §12 VOB/B vor.
Inhalte im Bauabnahmeprotokoll nach VOB:
Folgende Inhalte sollte das Abnahmeprotokoll nach VOB aufweisen:
- Das Bauvorhaben, bzw. das Projekt, muss genannt werden. Falls es sich um eine Teilabnahme handelt, muss auch der entsprechende Bereich genannt werden (zum Beispiel “Sanitäranlagen”, “Block 3” oder “Parkhaus”).
- Sämtliche Daten wie Datum der (Teil-) Abnahme, Datum des VOB-Bauvertrags und ursprünglich geplantes Datum der Fertigstellung gehören auf das Protokoll.
- Sämtliche anwesenden Personen und Organisationen wie Bauherr/Baufrau, Auftragnehmer:in, Subunternehmer:in, Anwält:innen, etc. werden auf dem Protokoll vermerkt.
- Relevante Angaben zum zugrunde liegenden Bauvertrag sind ebenfalls Teil des Protokolls.
- Genaue Beschreibung aller abzunehmende Leistungen und Arbeiten.
- Ob es sich bei den abgenommenen Arbeiten um eine Gesamtleistung oder Teilleistung handelt.
- Ob vereinbarte Leistungen noch ausstehen und wenn ja, welche.
- Bis wann noch offene Leistungen erbracht werden müssen.
- Ob Baumängel festgestellt wurden und wenn ja, welche.
- Bis wann die festgestellten Baufehler zu beheben sind.
- Erklärungen von Seiten des/der Käufer:in oder Auftraggeber:in zur Abnahme nach VOB oder Abnahmeverweigerung.
- Angaben des bzw. der Auftragnehmer:in/Verkäufer:in zu etwaigen Einwendungen.
- Angaben zur Gewährleistungsfrist.
- Sonstige Vereinbarungen.
- Datum und Unterschrift von Auftragnehmer und Auftraggeber.
- Darüber hinaus sollten auch noch alle weiteren Fakten in das Bauabnahmeprotokoll aufgenommen werden, die nach Auffassung der Beteiligten von Relevanz sind.
Alternativ PlanRadar Software für das Erstellen eines Bauabnahmeprotokolls verwenden
In der Praxis stellen sich die Beweissicherung auf der Baustelle und das Anfertigen eines vollständigen Abnahmeprotokolls häufig als Problem dar: Nachweise zu Arbeitsaufträgen, erbrachten Leistungen, Beweisfotos zu festgestellten Mängeln, Dokumente und Schriften liegen meistens verstreut bei den Kollegen und Kolleginnen oder sind nur unvollständig verfügbar. Und das Anfertigen eines Bauabnahmeprotokolls artet meist in viel Arbeit aus. Mit der PlanRadar Software für die Baudokumentation erfassen Sie Baumängel und andere relevante Informationen direkt vor Ort mit wenigen Fingertipps.
PlanRadar bietet eine innovative Abnahmeprotokoll-Vorlage, mit der sich alle identifizierten Mängel effizient erfassen lassen. Im Handumdrehen werden diese Informationen konsolidiert. In dieser Vorlage sind alle Schlüsselelemente bereits integriert, aber ihre flexible Struktur ermöglicht individuelle Anpassungen, sowohl inhaltlich als auch gestalterisch.
Unabhängig von der spezifischen Anwendung, ob es sich um Bauleistungen, Schäden oder andere Aspekte handelt, wird das ausgearbeitete Protokoll blitzschnell für den Export vorbereitet. Das Hauptziel? Ein Maximum an Effizienz in Ihren Abläufen sicherzustellen. Dieses Tool steht bereit, um Ihre Arbeitsweise nachhaltig zu optimieren und Ihre Projekte reibungsloser zu gestalten.
LESETIPP: Alle Berichtsvorlagen von PlanRadar im Überblick
Teilabnahme VOB – was Sie wissen müssen
Anders als bei einer regulären Abnahme, heißt die Baufrau bzw. der Bauherr bei der Teilabnahme nur einen Teil der Gesamtleistung gut. Gemäß VOB, Teil B §12 gilt es, die Teilabnahme im VOB-Bauvertrag zu vereinbaren. Hierbei wird nicht der ganze Bau abgenommen, sondern nur ein bestimmter Teil, der im Vorhinein zwischen der Auftraggeber:in und der Auftragnehmer:in vereinbart wurde. Damit gewährleistet die Baufrau bzw. der Bauherr der Auftragnehmer:in, dass das bestimmte Teilgebiet vertragsgemäß fertiggestellt wurde.
Besonders auf Großbaustellen mit verschiedenen Gebäuden oder Bereichen kommt die Teilabnahme häufig zum Einsatz. Mit einer Teilabnahme nach VOB tritt die Gewährleistung samt aller damit verbundenen Fristen für die von der Abnahme betroffenen Leistungen in Kraft.
Vor allem bei größeren Bauvorhaben, wenn unterschiedliche Gewährleistungsfristen zu berücksichtigen sind, kann das für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin einen erheblichen Mehraufwand darstellen. Was ebenfalls bedacht werden muss: Wurde eine Teilabnahme durchgeführt, besteht das Risiko von Beschädigungen durch andere Arbeiten im Gebäude. Ebenso kann sich erst im Nachhinein herausstellen, dass eine Teilleistung Mängel aufweist. Das kann zu Einschränkungen der Gewährleistung nach der Teilabnahme führen.
Alles, was es zu Teilabnahme und Gewährleistung zu beachten gibt, erfahren Sie folgend.
Ist die Teilabnahme nach VOB verpflichtend?
Ob die Teilnahme verpflichtend ist, kommt auf den Bauvertrag an. Wurde nichts anderes vereinbart, kommt das BGB, nicht jedoch die VOB zur Anwendung. Nur wenn sich der Bauherr bzw. die Baufrau und der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin eindrücklich auf einen VOB/B-Bauvertrag einigen, kommt die VOB Teil B zur Anwendung.
Im Falle eines VOB/B-Bauvertrages verpflichtet sich die Auftraggeber:in dazu, die durch die Auftragnehmer:in erbrachten Leistungen in einzelnen Teilen abzunehmen. Die Auftragnehmer:in kann sich allerdings auch in eine VOB/B-Bauvertrag dazu entscheiden, auf deine Teilnahme zu verzichten. In diesem Fall muss die Baufrau bzw. der Bauherr keine Teilabnahme durchführen.
Da die Teilabnahme – zumindest für den entsprechenden Bereich – die gleiche Wirkung hat wie eine Endabnahme, muss jedes Mal ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Im Abnahmeprotokoll wird die Leistung beschrieben und allfällige Mängel eingetragen. Falls in Zukunft Streitigkeiten oder Unklarheiten rund um den betroffen Bereich entstehen, gilt das Protokoll als Referenz.
Welche Leistungen umfassen die Teilabnahme nach VOB?
Die Teilabnahme nach VOB ist nur möglich, wenn der Teilleistung als abtrennbarer Teil der Gesamtleistung eine eigenständige Gebrauchsfähigkeit zukommt. Ein einzelner Bereich mit einem einzigen bestimmten Nutzen kann also nicht in mehreren Abnahmen, sondern nur in einer Teilabnahme abgenommen werden.
Dies macht sowohl für die Auftraggeber:in als auch für die Auftragnehmer:in Sinn, da der Abnahmevorgang damit übersichtlich und Schritt für Schritt stattfindet.
Ein einzelnes Stockwerk eines Gebäudes oder alleine die Rohrinstallation hingegen wird gemäß VOB nicht als einzelne Teilleistung gesehen. Da eine Unterteilung vor allem bei größeren Projekten Sinn ergibt, wird die Option der Teilabnahme hauptsächlich von kommerziellen oder staatlichen Auftraggeber:innen gewählt. Privatpersonen hingegen wählen beim Eigenheimbau oftmals eine einzige Bauabnahme nach BGB.
Teilabnahme und Gewährleistung – was ist zu beachten?
Bei einer Teilabnahme gemäß VOB beginnen die Gewährleistungsfristen für die jeweils abgenommenen Arbeiten. Bei umfangreichen Bauarbeiten kann dies für die Auftraggeber:in eine erhöhte Koordinationsanforderung bedeuten, da unterschiedliche Gewährleistungszeiträume parallel laufen. Ohne den Einsatz einer Bauabnahme Checkliste in Excel, auf Papier oder in einem Programm wie PlanRadar, wird dieses Vorhaben sowohl für Auftragnehmer:in als auch die Auftraggeber:in zu einem logistischen Albtraum.
Eine durchgeführte Teilabnahme birgt auch Risiken: Mögliche Beschädigungen durch nachfolgende Baumaßnahmen sind nicht ausgeschlossen. Zudem kann es passieren, dass Mängel bei einer Teilleistung erst später entdeckt werden, was die Gewährleistungsansprüche nach einer Teilabnahme potenziell beeinträchtigt. Dies bedeutet, dass trotz der Vorteile einer gestaffelten Abnahme, die Baufrau, bzw. der Bauherr stets wachsam und vorausschauend agieren muss, um unvorhergesehene Probleme und damit verbundene Herausforderungen zu vermeiden.
Übrigens gilt das auch für Generalunternehmer:innen und Bauprojektentwickler:innen. Eine Abnahme segmentiert in einzelne Teile muss nicht zwingend weniger Arbeit bedeuten. Nutzen Sie daher ein Tool wie PlanRadar.
LESETIPP: Gewährleistung nach VOB: Die wichtigsten Fakten im Überblick
In welchen Fällen kann eine Verweigerung der Teilabnahme erfolgen?
Es ist möglich, dass der Bauherr bzw. die Baufrau die Teilabnahme verweigert. Um eine Teilabnahme zu verweigern, müssen dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin konkrete Gründe vorliegen:
- Wenn keine vertraglich geregelte Teilabnahme der Bauleistungen vereinbart wurde, besteht für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin in der Regel kein Anreiz, eine Teilabnahme gutzuheißen. Er/Sie ist dazu nicht verpflichtet und kann die Teilabnahme daher problemlos ablehnen.
- Sollten die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen, welche bereits bei der Inspektion erkannt werden, wird der Bauherr bzw. die Baufrau die Teilabnahme ablehnen. Mit der Teilabnahme bestätigen Auftraggebende nämlich, dass Auftragnehmende die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben. Dadurch wird es für ihn schwieriger, die Mängel später noch erfolgreich anzuzeigen, da sich die Beweislast dadurch umkehrt.
- Sofern die Nutzbarkeit des Baus noch nicht gegeben ist, werden die meisten Auftraggeber:innen damit abwerten, Teilabnahmen zu unterschreiben.
Bevorzugen Sie als Generalunternehmer:in, bzw. als Bauprojektentwickler:in eine Teilabnahme? Dann sollten Sie sich frühzeitig, zusammen mit der Baufrau / dem Bauherren mit der Thematik auseinandersetzen.
Grundlage bildet die vertragliche Vereinbarung einer Abnahme in mehreren Teilen. Um sicherzustellen, dass eine Teilabnahme nicht aus formellen Gründen abgelehnt wird, sollten Sie darauf bestehen, dass eine Klausel zur Teilabnahme in den Vertrag aufgenommen wird.
Durch diese vertragliche Vereinbarung wird die Auftraggeber:in dazu verpflichtet, die Teilabnahme durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nur, sofern die vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.
Wenn die Bauleistungen nicht wie vereinbart durchgeführt werden, kann die Baufrau / der Bauherr die Abnahme ablehnen. Mithilfe folgender Punkte stellen sie die Nutzbarkeit zum Zeitpunkt der Abnahme sicher und erkennen Mängel frühzeitig:
- Regelmäßige interne Überprüfungen und Kontrollen
- Transparente Kommunikation
- Eine gründliche Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten und Inspektionen
- Einsatz einer Bauabnahme Checkliste Vorlage
- Nutzung von Bausoftware wie PlanRadar
Was ist eine Abnahme nach VOB?
In der Abnahme nach VOB nimmt der/die Auftraggeber:in, also der Bauherr bzw. die Baufrau, den fertiggestellten Bau entgegen. Dabei inspizieren Auftraggebende und Auftragnehmende gemeinsam die erbrachten Leistungen. Besonders der Auftraggeber sollte hierbei sehr genau vorgehen, da Mängel bei der Abnahme nach VOB am einfachsten überprüft und beanstandet werden können. Falls Abweichungen festgestellt werden, werden diese jetzt schriftlich festgehalten.
Wichtig: Die Abnahme gemäß VOB gilt nur bei Bauverträgen, die nach der VOB vereinbart wurden. Ist nichts anderes im Bauvertrag erwähnt, tritt automatisch die Abnahme nach BGB in Kraft.
Im Gegensatz zur Abnahme im BGB (wo die Abnahme eine Nebenpflicht des Käufers bzw. der Käuferin ist), verschreibt §12 der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) die Abnahme der Bauleistung zur Hauptflicht des Käufers bzw. der Käuferin. Auf Verlangen hat eine förmliche, schriftliche Bauabnahme erbrachter Leistungen und Teilleistungen stattzufinden. Diese kann sowohl der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin, als auch der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin verlangen. Daraufhin ist der Befund der Abnahme in einer gemeinsamen Verhandlung schriftlich festzuhalten. Dort werden Vorbehalte wegen bekannter Mängel, eine eventuelle Vertragsstrafe bei Vertragsverstoß und Einwendungen des Auftragnehmers niedergeschrieben. Die förmliche Abnahme sollte im Beisein beider Parteien erfolgen.
Jede Partei kann auf eigene Kosten einen Sachverständigen zur Verhandlung hinzuziehen. Erscheint der/die Auftragnehmer:in zum Termin der Abnahme nicht, obwohl die Einladung mit ausreichender Frist erfolgt ist (12 Tage), kann die Abnahme nach §12 VOB/B auch ohne ihn erfolgen.
Verzicht der schriftlichen Abnahme: Wird seitens des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin explizit keine Bauabnahme verlangt, so gilt die Leistung nach konkludenter Handlung dennoch als abgenommen. Die Abnahme der Bauleistung erfolgt automatisch nach zwölf Werktagen (Beginn: Fertigstellung der Leistung) durch eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber. In diesem Fall ist von einer sogenannten fiktiven Abnahme die Rede.
LESETIPP: Voller Durchblick bei Baumängel Verjährung und Fristen nach BGB
Wann erfolgt die Abnahme nach VOB?
Die Frist der Abnahme laut §12 VOB/B liegt bei 12 Tagen nach Kundgebung der Fertigstellung. Falls im Bauvertrag etwas anderes vereinbart wurde, kann diese Frist auch abweichen. Die Fertigstellung wird, in der Regel schriftlich, durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin dem Bauherrn bzw. der Baufrau mitgeteilt.
Falls der Bauherr/die Baufrau in den 12 Tagen nach der Fertigstellung keinen Termin für die Bauabnahme wahrnimmt, kann der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin einen Termin festsetzen und den Bauherrn/die Baufrau dazu mahnen, zu erscheinen. In der Praxis geschieht dies jedoch ziemlich selten. Probleme während und nach der Bauabnahme sind aber relativ häufig.
Bei Teilleistungen haben Auftragnehmer:innen die Auftraggeber:innen nach sechs Werktagen zu verständigen. Die Benutzung von Teilen einer Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. Vorbehalte wegen bekannter Mängel müssen von Auftraggeber:innen innerhalb der oben genannten Frist kundgetan werden.
Wann kann eine Abnahme nach VOB verweigert werden?
Der Bauherr bzw. die Baufrau kann die Abnahme der Leistung nach VOB verweigern, wenn zum Zeitpunkt der Abnahme ein wesentlicher Mangel vorliegt. Ein wesentlicher Mangel besteht dann, wenn die im Vertrag vereinbarten Leistungen eindeutig nicht erfüllt werden und eine Nutzung des Baus nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Die Gründe für einen wesentlichen Mangel müssen Auftraggeber:innen den Auftragnehmer:innen schriftlich mitteilen. Anschuldigungen sollten Auftraggeber:innen durch genügend dokumentierte Beweise belegen. In diesem Schreiben stellt der Bauherr bzw. die Baufrau den Auftragnehmer:innen zudem eine Frist zur Beseitigung der genannten Mängel.
Liegt kein wesentlicher Mangel vor, kann der Bauherr bzw. die Baufrau die Endabnahme nach VOB/B nicht verweigern. Geringfügige Mängel kann der Auftraggeber allerdings im Protokoll festhalten und später mit einer Mängelanzeige beanstanden.
Möchte der Bauherr bzw. die Baufrau eine Mängelanzeige, bzw. eine Mängelrüge stellen, sollte er die folgenden drei grundlegenden Anweisungen beachten:
- Der Defekt oder die fehlende Umsetzung muss präzise beschrieben und gemäß des VOB-Bauvertrags nachgewiesen werden.
- Es ist ratsam, das VOB-Abnahmeprotokoll bereits zu Baubeginn zu starten, um den Prozess sowohl effektiv als auch zuverlässig zu handhaben.
- Terminvorgaben und formelle Anforderungen sind zu beachten.
Mängel zu vermeiden liegt sowohl im Interesse der Auftraggeber:in, als auch der Auftragnehmer:in. Durch gezielte Kontrolle, Organisation und Kommunikation lassen sich Probleme bei der Abnahme vermeiden.
In der Branche hat sich der Einsatz einer Abnahmeprotokoll Bau Vorlage in Kombination mit Tools wie PlanRadar als hilfreich erwiesen.
LESETIPP: In 7 Schritten zur Mängelanzeige nach VOB
Gewährleistung und Bauabnahme nach VOB
Durch die Abnahme wird die Phase der Gewährleistung eingeleitet, in welcher eventuelle Mängel geltend gemacht werden können. Hierbei liegt die Beweislast bei der Auftraggeber:in. In der VOB entspricht der Beginn der Gewährleistungsverjährung dem im BGB festgelegten Zeitraum.
Falls im Bauvertrag keine andere Regelung für die Verjährungsfrist getroffen wurde, dauert die Gewährleistungszeit nach Fertigstellung des Bauwerks mit Stand August 2023 vier Jahre. Während dieses Zeitraums kann die Auftraggeber:in Mängel rügen, es sei denn, der Mangel wurde im Vertrag als akzeptierter Fehler gelistet. Bei bestimmten Teilen von Heizanlagen, die Feuer ausgesetzt sind, kann die Verjährungsfrist auf zwei Jahre verkürzt sein. Dies trifft in einigen Situationen auch auf mechanische und elektrotechnische Einrichtungen zu.
LESETIPP: Anleitung Beweissicherungsverfahren Bau – 6 Schritte zur richtigen Beweissicherung
So geht Bauabnahme nach VOB: Fazit
Die Bauabnahme nach VOB/B ist ein entscheidender Prozess, da hierbei das Risiko von der ausführenden Partei auf die Auftraggeber:in übergeht. Dabei steht das Abnahmeprotokoll im Zentrum. Es dient zur Dokumentation und sorgt für Klarheit und Transparenz bei beiden Parteien.
Um die Abnahme zu erleichtern und zu standardisieren, bieten Ihnen auch Software wie PlanRadar einen erheblichen Mehrwert, da Sie bestehende Prozesse effizienter machen.
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Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen finden Sie auf dejure.org. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.