Die Zukunft der Bauleitung
Wie digitale Lösungen das Bauleitungswesen 2023 und darüber hinaus verändern werden
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Die Arbeit auf der Baustelle ist mit vielen Risiken verbunden. Ein Großteil der gravierenden Arbeitsunfällen ist im Rahmen eines Bauvorhabens entstanden. Die Baustellensicherheit dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden auf einer Baustelle. Die Baustellensicherheit wird in diversen Gesetzen und Verordnungen definiert. Eine dieser Verordnungen ist die sogenannte Baustellenverordnung. Sie besagt, dass jedes Unternehmen für die Sicherheit auf seiner Baustelle selbst verantwortlich ist.
Leichter gesagt als getan, denn meist sind auf einer Baustelle gleich mehrere Unternehmen zur selben Zeit tätig. Die Zeitpläne überlappen sich, und auch die Sicherheitsmaßnahmen und Interessen der eigenen Gewerke stehen auf Kollisionskurs. Eine Vereinheitlichung der Sicherheitsvorkehrungen erhöht nicht nur die Sicherheit auf der Baustelle, sondern beugt auch ineffizienter Doppelarbeit vor, indem Strategien zur Risikominimierung mit allen Parteien kommuniziert werden. Genau dafür ist der bzw. die sogenannte “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in” (kurz: SiGeKo) zuständig.
Ein:e SiGeKo ist theoretisch nicht verpflichtend, da auch der Bauherr bzw. die Bauherrin selbst die Rolle übernehmen kann. Da die Ausübung dieser Position jedoch einschlägiges Fachwissen erfordert, bestellen die meisten größeren Bauvorhaben eine:n oder mehrere SiGeKo.
Was sind die Aufgaben des SiGeKo
Ein:e SiGeKo erfüllt bei einem Bauprojekt sehr vielfältige Aufgaben. Grundsätzlich fungiert er/sie jedoch nur als Berater:in und kann daher nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung für die Sicherheit eines Bauvorhabens liegt nach wie vor beim Bauherrn bzw. der Bauherrin.
Die wichtigste Aufgabe des SiGeKo ist die Feststellung aller potenziellen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen gegen diese Risiken. Eine komplexe und wichtige Aufgabe, die viel Einfallsreichtum und Kompetenz erfordert.
Die Aufgaben des SiGeKo während des Planungsprozesses
Der bzw. die SiGeKo…
… organisiert die Kooperation der Arbeitgeber
Der oder die SiGeKo muss die Arbeiten der diversen Gewerke einzeln unter die Lupe nehmen, um ein potenzielles Sicherheits- und Gesundheitsrisiko aufgrund eines “Aufeinandertreffens” von Arbeitenden und Maschinen unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche zu identifizieren. Der oder die SiGeKo muss die Arbeitenden belehren, wie entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsrisiken vermieden werden können.
Er oder sie könnte zum Beispiel mithilfe einer Analyse der Arbeitszeitpläne und einer Gerüstinspektion feststellen, dass zu viele unterschiedliche Fachkräfte zur gleichen Zeit die Statik eines Baugerüstes beanspruchen. In Folge wird er oder sie vermutlich die Zeitfenster der einzelnen Zuständigkeitsbereiche so verschieben, dass sich die Arbeitszeiten am Gerüst nicht überlappen.
… fungiert bereits bei Verhandlungen als Berater:in
Bereits bei der Ausschreibung und der Verfassung von Bauverträgen gibt der/die SiGeKo wertvollen Input und stellt sicher, dass auch Leistungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit bei der Budgetplanung und Ausschreibung berücksichtigt werden.
… erstellt bei Bedarf die sogenannte Vorankündigung und hängt diese aus
Er/Sie wirkt zudem manchmal bereits bei der Erstellung und Übermittlung der behördlichen Vorankündigung mit. Diese Vorankündigung ist nicht immer notwendig, doch in vielen Fällen muss sie spätestens 2 Wochen vor der Einrichtung den Behörden übermittelt und auf der Baustelle sichtbar ausgehängt werden. Bei gravierenden Änderungen ist die Vorankündigung zu aktualisieren und anzupassen.
… koordiniert die Planung der Baustelleneinrichtung und erstellt eine Baustellenordnung mit klaren Richtlinien
Bei Bedarf erstellt der Berater bzw. die Beraterin bei der Planung der Baustelleneinrichtung eine sogenannte Baustellenordnung. Auch die Infrastruktur und deren sicherheitstechnische Einrichtungen, die eventuell erst im späteren Verlauf des Bauprozesses benötigt werden, werden in Absprache mit dem/der SiGeKo gründlich geplant. Er/Sie erstellt auch Dokumente, die Anweisungen für die sichere und sachgemäße Exekution jener Arbeiten enthalten.
… kümmert sich um die Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
Sobald der Gesetzgeber für ein Bauvorhaben einen SiGeKo fordert, ist dieser für die Erstellung aller Bauunterlagen verantwortlich. Die wichtigste und umfassendste Bau-Unterlage, für die der SiGeKo zuständig ist, ist der sogenannte SiGe-Plan.
Der SiGe-Plan muss vor Baubeginn finalisiert sein und so detailliert wie möglich auf das Bauvorhaben eingehen. Der/Die SiGeKo ist für die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich. Ob er/sie den Plan selbst erstellt oder diese Tätigkeit an eine andere Person weitergibt, ist in der Regel ihm bzw. ihr überlassen. Doch in jedem Fall ist er/sie für die Richtigkeit und Vollständigkeit des SiGe-Plans verantwortlich. Wenn sich die Baustelle im Laufe des Bauprozesses erheblich verändert oder zusätzliche Infrastruktur für spätere anfallende Arbeiten angeschafft wird, muss der SiGe-Plan eventuell entsprechend angepasst und aktualisiert werden. Auch diese Aufgabe kann an Dritte weitergegeben werden.
LESETIPP: Arbeitssicherheit auf der Baustelle: Die Fakten
Die Aufgaben des SiGeKo während des Baus
Dank der ordnungsgemäßen Planung mithilfe des/der SiGeKo sind die Grundsteine für eine sichere Baustelle gelegt. Dennoch gibt es noch einige weitere Aufgaben, die ein:e SiGeKo während der Ausführungsphase zu erfüllen hat. Um diese zu erfüllen, führt der/die SiGeKo regelmäßige Kontrollen durch.
Erläuterung der Schutzmaßnahmen
Der/Die SiGeKo muss bei Baubeginn allen Parteien, die am Bau beteiligt (u.a. Arbeitnehmer:in, diverse Subunternehmen, Freiberufler:innen und Arbeitgeber) den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zukommen lassen bzw. sicherstellen, dass alle Parteien über diese Richtlinien ausführlich informiert wurden.
Kontrollen zur Einhaltung des SiGe-Plans
Die alleinige Bekanntmachung des SiGe-Plans ist unzureichend. Ein:e SiGeKo muss regelmäßige Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass alle Parteien die Richtlinien des SiGe-Plans, der Baustellenverordnung und des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes während der Ausführung ihrer Tätigkeit auf der Baustelle Folge leisten.
Sicherheitsbesprechungen mit den Beteiligten
Falls ein:e SiGeKo im Rahmen der Zusammenarbeit diverser Unternehmen potenzielle Wechselwirkungen feststellt, wird er bzw. sie gegebenenfalls eine Sicherheitsbesprechung mit den Beteiligten durchführen, um sie zur Prävention dieser Risiken aufzuklären.
Was ist ein SiGe-Plan?
Bitte beachten: Dieser Paragraph umfasst rechtliche Informationen zur Lage in Deutschland.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (kurz: SiGe-Plan) ist nicht immer verpflichtend, doch unter bestimmten Bedingungen muss ein SiGe-Plan erstellt werden. Diese Bedingungen sind in § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung festgehalten. Bereits wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, wird ein SiGe-Plan benötigt:
- Es werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV ausgeführt.
- Die voraussichtliche Dauer beträgt mehr als 30 Tage und es sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig.
- Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle.
- Der Umfang der Arbeiten überschreitet voraussichtlich 500 Personentage.
In diesem Plan werden alle Richtlinien und Sicherheitshinweise zum Arbeitsschutz schriftlich angeführt, um sicherzustellen, dass sich alle Gewerke, die auf der Baustelle tätig sind, an die Vorgaben des gültigen Arbeitsschutzgesetzes halten.
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (kurz: RAB 31) wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht und beschreibt die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan:
Die folgenden Angaben muss der SiGe-Plan enthalten:
- Gefährdungen
- Maßnahme zur Prävention und Minimierung der Gefährdungen
- Räumliche und zeitliche Zuordnung von Arbeitsabläufen
- Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen
Folgende zusätzliche Angaben sind im SiGe-Plan empfehlenswert, aber nicht verpflichtend:
- Mitgeltende Unterlagen
- Ausschreibungstexte
- Gefährdungen für Dritte
- Terminpläne
- Informationsmaterialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der SiGe-Plan muss immer für das geplante Bauvorhaben individualisiert werden. Hierfür muss man dem/der SiGeKo viele Informationen zukommen lassen. Er/Sie benötigt in der Regel folgende Dokumente zur Ausarbeitung des SiGe-Plans:
- Die Baubeschreibung
- Die Bauzeichnungen
- Den Bauzeitenplan
- Die Firmenlisten aller beteiligten Unternehmen
- Die Beteiligtenliste
- Alle vorhandenen Gutachten
- Den Lageplan
- Die Leitungsführungspläne
LESETIPP: Erdbebensicherheit – Konstruktive Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden
Wann ist ein:e SiGeKo erforderlich?
Paragraph 3 der Baustellenverordnung sieht vor, dass ein:e SiGeKo zu bestellen ist, wenn auf einer Baustelle mehrere Firmen bzw. Gewerke tätig sind. Theoretisch könnte der/die Bauherr:in auch selbst die Aufgaben eines/einer SiGeKo erfüllen. In der Realität springen nur wenige Bauherr:innen in diese Rolle, da sie oft nicht über das nötige Fachwissen verfügen, das für die ordnungsgemäße Exekution der Aufgaben Voraussetzung ist und diesbezüglich im Ernstfall auch verantwortlich gemacht werden können.
Wer beauftragt den bzw. die SiGeKo?
Ein:e SiGeKo wird vom Bauherr bzw. der Bauherrin schriftlich bestellt. Die Bestellung muss viele wichtige Angaben enthalten:
- Der Umfang der erwünschten Leistung (wie bereits erwähnt, kann dieser stark variieren)
- Die geforderte Einsatzzeit
- Die zur Verfügung gestellten Befugnisse (z.B. eine Weisungsbefugnis)
- Der verfügbare Versicherungsschutz
Manchmal werden mehrere SiGeKo bestellt
Bei komplexeren Bauvorhaben, die sich über einen langen Zeitraum erstrecken oder besonders viele Unternehmen mit einbeziehen, kann es ratsam sein, gleich mehrere Koordinator:innen zu bestellen. Ihnen werden unterschiedliche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zugewiesen. Diese sollten sich im Idealfall grundsätzlich nicht überlappen.
Wie oft muss ein:e SiGeKo auf die Baustelle?
Ein:e SiGeKo muss regelmäßig überprüfen, ob die von ihm verfassten Sicherheitsvorschriften von den einzelnen Gewerken einer Baustelle auch eingehalten werden. Dazu muss die Person selbst auf der Baustelle erscheinen – oft auch unangekündigt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie häufig ein:e SiGeKo eine Baustelle zu besuchen hat.
Wie oft ein:e SiGeKo letztendlich auf die Baustelle muss, hängt in der Regel vom Stand der Dinge vor Ort ab. Wenn die Maßnahmen zur Risikominimierung besonders anspruchsvoll sind, wird der/die SiGeKo wahrscheinlich öfter die Baustelle besuchen müssen. Baustellen, auf denen relativ wenige potenzielle Gefahren lauern oder zum Beispiel wenig schwere Maschinerie zum Einsatz kommt, könnten weniger häufig besucht werden.
Ist ein:e SiGeKo weisungsbefugt?
Grundsätzlich fungiert ein:e SiGeKo lediglich als Berater:in und hat somit meist keine Weisungsbefugnisse. Wenn er feststellt, dass Mitarbeitende gegen den verfassten SiGe-Plan verstoßen haben, kann er/sie den bzw. die Bauherr:in darauf hinweisen oder die Person zur Rede stellen. Er hat in diesem Fall aber keine direkten Weisungsbefugnisse.
Es ist jedoch möglich, dass der Bauherr bzw. die Bauherrin dem/der SiGeKo diverse Weisungsbefugnisse überträgt. Eine solche Übertragung wird üblicherweise bereits in der schriftlichen Bestellung des SiGeKo angeführt. In der Praxis kommt eine Übertragung der Weisungsbefugnisse eher selten vor, da diese kaum Vorteile bietet. Der Bauherr bzw. die Bauherrin kann sich nämlich der Verantwortung für die Sicherheit einer Baustelle nicht entziehen.
Wie viel kostet ein:e SiGeKo?
Ein:e SiGeKo wird üblicherweise auf Honorarbasis bestellt. Die Kosten der Leistung hängt vom Arbeitsaufwand der diversen Aufgaben ab, für die er/sie während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zuständig ist.
Häufig sind die Kosten für die Planung- und Ausführungsphase ungefähr gleich hoch. Der größte Meilenstein in der ersten Phase ist die Verfassung des SiGE-Plans. In der Ausführungsphase sind die routinierten Begehungen und Kontrollen auf der Baustelle besonders zeitintensiv. Natürlich beeinflussen auch die Dauer der Baustelle und die Anzahl der potenziellen Gefährdungen, die vom Bauvorhaben ausgehen, das Honorar.
Wenn es im Laufe des Bauvorhabens zu zeitlichen Verzögerungen kommt, ist meist auch der Dienstvertrag zu verlängern. Dementsprechend wird die verlängerte Beauftragung zusätzlich honoriert.
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