Alle Kunden von PlanRadar, die einen Neukunden werben („Werber“), erhalten hierfür eine Prämie („Prämie“) nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen. Der Neukunde muss eine vom Werber verschiedene natürliche oder juristische Person sein.
Teilnahmeberechtigt am Programm sind nur Kunden von PlanRadar, die über ein aktives, nicht gekündigtes und kostenpflichtiges Lizenzpaket verfügen und deren Sitz sich in einem der teilnahmeberechtigten Länder befindet. Die Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie hier: www.planradar.com/promotion-info.
Kunden, die nur über einen Testaccount verfügen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen als Werber sind weiters alle Kooperationspartner und Vertriebspartner von PlanRadar sowie professionelle Vermittler (das sind Vermittler, die mehr als 10 Kunden im Jahr werben).
Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter von PlanRadar und deren jeweilige Angehörige.
Als Neukunde gilt, wer kein zahlender Kunde von PlanRadar ist oder war (d.h. wer über kein kostenpflichtiges Lizenzpaket verfügt oder verfügt hat). Der Neukunde muss im Rahmen eines neuen PlanRadar Kontos das Lizenzpaket Starter, PRO oder Enterprise für zumindest ein Jahr erwerben (für Erweiterungen eines bereits bestehenden PlanRadar Kontos wird keine Prämie gewährt). Erwirbt der Neukunde mehrere Lizenzpakete, wird trotzdem nur eine Prämie gewährt. Wird derselbe Neukunde mehrfach geworben, erhält der erste Werber die Prämie. Der Anspruch auf die Prämie wird erst dann fällig, wenn der Neukunde die erste Zahlung eines Lizenzentgelts tatsächlich an PlanRadar geleistet hat. Die Lieferung kann bis zu 16 Wochen dauern. PlanRadar unternimmt nur eine beschränkte Anzahl an Auslieferungsversuchen.
Eine Barauszahlung der Prämie ist ausgeschlossen.
PlanRadar ist berechtigt, jede Werbung von Neukunden zu überprüfen und den Vertragsabschluss mit Neukunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Werber ist dafür verantwortlich, dass er im Rahmen der Werbung von Neukunden alle gesetzlichen Verpflichtungen einhält. Der Werber hat insbesondere die Einhaltung aller anwendbarer Antikorruptionsvorschriften sicherzustellen und bestätigt, dass er nach einer allfälligen, für ihn verbindlichen Compliance- oder Geschenkannahmerichtlinie zur Teilnahme am Programm und dem Erhalt der Prämie berechtigt ist. Der Werber hat weiters sicherzustellen, dass seine Aktivitäten weder als irreführend, noch als aggressiv oder in sonstiger Weise als unlauter zu qualifizieren sind. Der Versand von Massenmails (SPAM) ist dem Werber ausdrücklich untersagt. Der Werber ist von einer Teilnahme am Programm ausdrücklich ausgeschlossen, falls ihm das aufgrund der ihn treffenden Rechtsvorschriften verboten ist.
Der Werber ist alleine dafür verantwortlich, die vorherige Zustimmung des Neukunden zur Teilnahme am Programm einzuholen. Der Werber hat dies gegenüber PlanRadar im Zuge der Eingabe der Daten des Neukunden ausdrücklich zu bestätigen. PlanRadar wird diese Daten in Übereinstimmung mit seiner hier abrufbaren Datenschutzerklärung verwenden.