Entweder haben Sie es bereits selbst erfahren oder Sie kennen es vom Hören-Sagen. Eine Bauleistung wird exakt gemäß den Ausschreibungsunterlagen erbracht und trotzdem liegen Mängel vor. Wenn Ausführungsfehlern des eigenen Gewerkes ausgeschlossen sind, stellt sich für den Auftraggeber die Frage, ob es beim Auftragnehmer zu einer Versäumnis der Prüf- und Hinweispflicht kam. Wir zeigen Ihnen wie Auftragnehmer, über ein Bedenkenanzeige VOB Muster, diesem Prozess schneller und einfacher nachkommen.
Ob Risse im Mauerwerk oder sonstige Mängelerscheinungen, die mit dem Bauherrn selbstverständlich nicht vereinbart waren: Treten Qualitätsmängel auuf, begeben sich beide Seiten auf Fehlersuche. Die Ursachen könnten sowohl in der Planung, in einer fehlerhaften Vorleistung oder in Problemen mit den verwendeten Baumaterialien liegen.
Gehen wir nach der einheitlichen Rechtsprechung, bleibt grundsätzlich der Werkunternehmer in der Verantwortung. Es sei denn, dass er seinen sonstigen auf die Vertragserfüllung ausgerichteten Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und insbesondere die ihm obliegenden Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.
Kostenlose Bedenkenanzeige-VOB-Muster zum Download
Mit unserer Bedenkenanzeige VOB Vorlage können Sie die notwendigen Formulare ohne großen Aufwand erstellen, anpassen und verwenden. Der Download ist für Sie kostenlos.
Dieses Muster enthält alles, was für eine gültige Bedenkenanzeige notwendig ist und entspricht den rechtlichen Grundlagen laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Sie können unsere kostenlose Bedenkenanzeigen Vorlage zudem mit wenigen Klicks an Ihre Bedürfnissen anpassen. Unsere Vorlage macht den Prozess sowohl einfacher, als auch übersichtlicher für alle Beteiligten. Das spart Zeit und verringert Fehlerquellen.
Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und fordern Sie unser kostenloses Bedenkenanzeige Muster an.
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Für welchen Zeitraum gilt eigentlich die Prüffrist des Auftragnehmers?
Wie oft fälschlicherweise angenommen wird, beginnt diese nicht schon im Ausschreibungs- & Vergabeverfahren. Die Prüfpflicht des Werkunternehmers besteht grundsätzlich nur für die Dauer des Vertrages. Sie beginnt frühestens mit dem Vertragsschluss und endet mit der Abnahme der erbrachten Bauleistungen.
Erachtet der Auftragnehmer eine Prüfung für notwendig, sollte er darauf achten, dass der Prüfungsgegenstand in jedem Fall mit der eigenen Leistungserbringung zusammenhängt. Die Prüfungsintensität fällt je nach Gegenstand der Prüfung sowie Fach- & Sachkompetenz unterschiedlich aus.
Kann es auch vorkommen, dass die Prüf- und Hinweispflicht entfällt?
Ja, dass die Prüfpflicht entfällt kann im Einzelfall vorkommen. Das geschieht in der Praxis zwar selten, aber ein Beispiel wäre, wenn der Auftraggeber selbst die Fachkompetenz besitzt und ggf. sogar über besseres Sachwissen verfügt.
Achtung: Die Prüf- und Hinweispflicht gilt auch für solche Leistungen, die ursprünglich zum Leistungsumfang gehörten, aber z.B. aus Kostengründen vom Auftraggeber aus dem Leistungsumfang nachträglich herausgenommen wurden.
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Was ist eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
Die Bedenkenanzeige nach VOB (auch Bedenkenanmeldung) ist eine Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, wenn die geplante Ausführung von Leistungen aufgrund von Bedenken nicht gewährleistet werden kann. Beispiele sind die mangelnde Güte von Baustoffen und Bauteilen, oder wenn Unfallgefahr besteht. Aus Beweisgründen sollte die Bedenkenanzeige am besten schriftlich und vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
Wie schreibt man eine Bedenkenanzeige bzw. Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B?
Eine Bedenkenanzeige sollte folgende Inhalte aufweisen:
- Der richtige Adressat
- Die fristgerechte Meldung
- Klare Aussagen & Anweisungen (Aber Vorsicht: Machen Sie als Auftragnehmer jedoch nicht den Fehler Lösungsmöglichkeiten oder Alternativen aufzuzeigen, da Sie ansonsten Gefahr laufen neue Verantwortlichkeiten zu übernehmen!)
- Angaben zum Absender
Ein Beispiel für ein Muster für eine Bedenkenanzeige nach VOB sehen Sie hier:
Bedenkenanzeige VOB Muster mit PlanRadar erstellen
Die im Bild (oben) zu sehende Vorlage (Bedenkenanzeige VOB Muster) erstellen Sie dank dem Feature „Berichtsvorlagen“ mühelos.
Ihr Vorteil: Sie erstellen projektspezifische Formulare mit selbst aktualisierenden Informationsfeldern (im Bild gelb markiert). Die Informationen werden dabei automatisch den zugewiesenen Ticketfeldern entnommen, die Sie auf PlanRadar dokumentieren.
Wegen der mit der Bedenkenanmeldung (VOB) verbundenen Warnfunktion muss die Erklärung verständlich sein und soll auch die möglichen Konsequenzen bei Nichtverfolgung aufzeigen. Der Grund liegt, darin, dass dem AG die Möglichkeit geboten werden muss, selbst entscheiden zu dürfen. Was das Auslösen der Prüf- und Hinweispflicht verursacht, hängt daher vom Handeln des Auftraggebers ab.
Entweder…
- …teilt er nach eigener Gegenstandsprüfung die Bedenken des Auftragnehmers und wird voraussichtlich Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen veranlassen. Hieraus erwachsen dem Auftragnehmer selbstverständlich Vergütungsansprüche und dem Auftraggeber winkt ein Nachtrag.
Oder…
- …der Auftraggeber teilt die Bedenken des Auftragnehmers nicht, und hält unverändert an der Leistungserbringung fest. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von der Haftung für solche Mängel, die auf den beanstandeten Planungen bzw. Vorleistungen beruhen, automatisch befreit. Der Auftragnehmer ist jedoch grundsätzlich nicht berechtigt nach der Bedenkenanzeige die vereinbarte Leistung zu verweigern. Eine Verweigerung wäre nur dann gesetzlich durchsetzbar, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Gefahr für Leib oder Leben nachgewiesen werden kann.
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Gerade weil die Tücken der Prüf- und Hinweispflicht auch mit der Qualität der Vorunternehmerleistungen oder beigestellten Planung zusammenhängen, kommt der Aufmerksamkeit des Auftragnehmers, im Lesen von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsdetails, aber auch in der Gestaltung seines Berichtswesens, eine gesteigerte Bedeutung zu. Vertraglich vordefinierte Berichtsvorlagen digital im Projektraum anzulegen, gekoppelt mit selbstaktualisierenden Berichtsfeldern, vereinfacht die Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten, und kann letztlich beide Seiten vor großen wirtschaftlichen Schäden bewahren.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder eine Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen finden Sie im Gesetzestext. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.