Die Zukunft des Bauprojektmanagements
Wie digitale Lösungen das Projektmanagement 2023 und darüber hinaus verändern werden
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Wenn an Bauvorhaben verschiedene Unternehmen beteiligt sind, gewinnen verschiedene Fragen zwangsläufig an Relevanz: Wie können mehrere Firmen nebeneinander effizient auf der Baustelle arbeiten? Wer ist im Fall von Unklarheiten oder anderen Anliegen ihre Ansprechperson? Wie können Schutz und Sicherheit für Arbeiter und Arbeiterinnen gewährleistet werden? All das zählt zu den Aufgaben von Baukoordinator oder Baukoordinatorin. In folgendem Fachbeitrag erfahren Sie alles rund um den Beruf und den Aufgabenbereich, wann Bauprojekte ihn brauchen und warum er gesetzlich vorgeschrieben ist!
Was macht ein Baukoordinator?
Der Baukoordinator behält den Überblick im gesamten Bauprozess. Bereits ab der Planungsphase dient er oder sie als Ansprechperson für die Überwachung von sämtlichen ausführenden Unternehmen am Bau. Die Aufgabe des Baukoordinators ist es, neben der Anwendung aller Vorschriften, Pläne und Maßnahmen auf der Baustelle, alle Beteiligten (zum Beispiel Projektleitung, Planer, ausführende Firmen, zuständigen Behörden) in ihre Arbeit mit einzubeziehen. Der Planungskoordinator oder die Planungskoordinatorin vertritt dabei vorrangig die Interessen der Projektleitung, des Bauherren oder der Baufrau und ist für eine sorgfältige Umsetzung im Bauvorhaben und die Erreichung der Qualitätsansprüche unter den gegebenen Kosten- und Zeitrahmen zuständig.
Der Baukoordinator überwacht die Baustellensicherheit
Des Weiteren koordiniert der Baukoordinator die Ausführungen zwischen den einzelnen Unternehmen am Bau, wenn diese ihre Tätigkeit gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ausführen. Somit ist die Baukoordination zu einer permanenten Kontrolle und zu einem effizienten Kommunikationsaustausch zwischen den auszuführenden Unternehmen verpflichtet. Dabei gilt: Je mehr unterschiedliche Firmen engagiert werden, desto komplizierter wird die Koordination und die Gewährleistung des Sicherheitsschutzes auf der Baustelle. Um Unfallgefahren vorausschauend zu verhindern, erstellt der Baukoordinator oder dieBaukoordinatorin einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), und muss anschließend sicher gehen, dass die beauftragten Firmen die Baustellenordnung einhalten und ihre Grundsätze der Gefahrenverhütung befolgen.
Das besagt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Um von einer „effizienten Baustelle“ sprechen zu können, muss auch die Sicherheit großgeschrieben werden. Die Baukoordination kann durch ihre ausübende Tätigkeit also als Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesehen werden, indem sie sicherstellt, dass ein reibungsloses gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Firmen gelingen kann. In Österreich ist das auch im Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) gesetzlich festgeschrieben: Sobald der Bauherr oder die Baufrau mehr als eine Firma beauftragt, muss ein Dritter für einen reibungslosen Ablauf zwischen den Gewerken sorgen. Jener Dritter, der als Koordinator zum Einsatz kommt, ist dabei für die Planung, das firmenübergreifende Kommunizieren und für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Ein geeigneter Baustellenkoordinator oder -koordinatorin verfügt daher auch über Grundkenntnisse des BauKG. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz ist auf allen Baustellen gültig und zulässig, und gilt neben allen gesetzlichen Schutzvorschriften. Dabei können die notwendigen Maßnahmen je nach Baustellengröße, und Projektdauer differenzieren.
Statistisch gesehen, ist das Risiko auf Baustellen in einen Arbeitsunfall verwickelt zu werden doppelt so hoch wie im Durchschnitt. Der Grund dafür kann auf nicht sorgfältige sicherheitstechnische Abwicklungen auf der Baustelle oder organisatorische Mängel zurückgeführt werden. Ziel des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes ist es, das Unfallrisiko zu vermindern, und durch eine geordnete Sicherheitskoordination und Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plans) die hohen Belastungen der Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen zu reduzieren. Dabei geht es nicht nur um eine Verbesserung der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen auf der Baustelle, sondern um eine optimierte Koordinierung des Projektablaufes bereits ab der Vorbereitungsphase.
Wer kann Baukoordinator sein?
Baukoordinator darf sein, wer über die entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt und über die notwendigen Kenntnisse von gesetzlichen Vorgaben verfügt.
Unter einem „Planungskoordinator“ bzw. „Baustellenkoordinator“ versteht man eine natürliche oder juristische Person, die von der Projektleitung, Bauherr oder Baufrau mit der Durchführung der in § 4 bzw. § 5 BauKG genannten Aufgaben betraut wird. Im Sinne dieses Gesetzes kümmert sich die koordinierende Person um die Gewährleistung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Rahmen eines Bauvorhabens. Da der Baukoordinator auf eine mögliche gegenseitige Gefährdung von Arbeitnehmer und -nehmerin verschiedener Unternehmen zu achten hat, wird hierfür ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGePlan, von ihm oder ihr erstellt.
Diese Unterlage dient vor allem der Projektleitung, dem Bauherr oder der Baufrau, und muss in der Ausschreibung berücksichtigt werden. Die ausführenden Unternehmen werden vertraglich dazu verpflichtet, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage in die Praxis umzusetzen. Der Planungskoordinator oder die -koordinatorin vergewissert sich, dass die erstellten Grundsätze der Gefahrenverhütung von allen Beteiligten eingehalten werden.
Über diese Hilfestellungen hinaus, sollten dementsprechend häufige und abgestimmte Baustellenüberprüfungen abgehalten werden, um zu kontrollieren, dass die ausführenden Unternehmen diese Grundsätze auch anwenden. Dabei ist zu betonen, dass die Baustellenkoordination gegenüber den ausführenden Unternehmen nur eine Hinweispflicht besitzt, jedoch kein Durchsetzungsrecht – es sei denn, dieses Recht wurde durch Bauherr / Baufrau eingeräumt und im Bauvertrag schriftlich festgehalten. Der Baukoordinator oder die Baukoordinatorin sind selbst keine Arbeitsinspektoren, besitzen aber das Recht sich an das Arbeitsinspektorat zu wenden.
Gehalt: Was verdient ein Baukoordinatoren im Durchschnitt?
Ein Baustellenkoordinator und Baustellenkoordinatorin verdient in Österreich ein Durchschnittsgehalt von 44.200 EUR und in Deutschland durchschnittlich 53.200 EUR.
Der Baukoordinator laut BauKG
Die von der EU entwickelten „Baustellen“-Richtlinien 92/57/EWG, welche in Österreich durch das Bauarbeiterkoordinationsgesetz (BauKG) abgedeckt wird, liefert die Antwort. Das BauKG wendet sich dabei primär an den Bauherren und die Baufrau, und besagt mitunter, dass diese für die Bestellung eines Baukoordinators und einer -koordinatorin verantwortlich sind: §3 / (1): Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen.
Nicht selten wird die Bestellung einer professionellen Koordination von Bauherr und Baufrau „vergessen“. Dabei ist sie seit 1999 gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist sowohl bei kleineren Bauvorhaben der Fall – wie Einfamilienhäuser, Umbauten, Zubau im Geschäftslokal – als auch bei allen größeren, bei welchen der Umfang der gesamten Bauarbeiten über 500 Personentage beträgt. Das Bauarbeiterkoordinationsgesetz setzt zudem fest, dass ausschließlich jene Personen die Ausübung der Baukoordination übernehmen dürfen, die über eine dementsprechende Ausbildung bzw. eine einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan — Die Inhalte des SiGePlan
Die Erstellung eines so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) ist unumgänglich, insbesondere wenn es zu Arbeiten mit besonderen Gefahren kommt: Sprengarbeiten, Untertagebauarbeiten, Arbeiten mit Druckluft und schweren Fertigbauelementen, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen etc. In anderen Worten: Alle Arbeiten, die mit der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verbunden sind.
Konkret sollte der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wesentliche Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Baustelle beinhalten, sowie die notwendigen Schutzeinrichtungen und -maßnahmen bei gegenseitigen Gefährdungen der Arbeitnehmer und -nehmerinnen, zum Beispiel durch ein Nebeneinanderarbeiten. Zudem wird schriftlich festgehalten, welches Unternehmen die genannten Maßnahmen jeweils durchzuführen hat. Auch gemeinsame sanitäre Einrichtungen, für alle auf der Baustelle tätigen Personen, werden im SiGe-Plan mit aufgelistet. Sobald es zu Änderungen in Planung oder Ausführung kommt, muss der Baukoordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan dementsprechend adaptieren und sicher gehen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
Bauprojekte mit Software koordinieren
Wie andere Berufsgruppen auf dem Bau profitiert auch der Baukoordinator von der zunehmenden Digitalisierung. Mit Tools wie PlanRadar dokumentieren und kommunizieren Anwender alle relevanten Sachverhalte mit mobilen Geräten einfach auf Knopfdruck. Verzeichnen Sie Probleme, Risiken, Aufgaben und mehr als Text, Bild oder Tonaufnahme auf digitalen Plänen oder in BIM-Modellen und teilen Sie alle Inhalte in Echtzeit mit Mitarbeitern, Subunternehmern und anderen Projektbeteiligten.
Alle erfassten Daten werden sicher gespeichert und sind zu jeder Zeit und von überall abrufbar. Erstellen Sie vollständige Berichte mit einem Klick und exportieren Sie sie als PDF oder Excel-Datei. So verfügen Sie im Bedarfsfall über eine lückenlose Dokumentation und profitieren von einer transparenten und schnelleren Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Fazit
Die Baukoordination auf einer Baustelle ist unabdingbar, und sollte unbedingt in professionelle Hände gelegt werden. Dies ist seit 1999 im BauKG vorschrieben und bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Eine effiziente Baukoordination hilft beispielsweise dem reibungslosen Nebeneinander-Arbeiten mehrerer Firmen und kann das Unfallrisiko auf der Baustelle vermindern, indem sie die sicherheitstechnischen Abwicklungen verbessert.