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Nicht zu früh freuen! Vollendungsanzeige Muster richtig erstellen

24.08.2020 | 4 min Lesedauer | Written by Simon

Das digitale Bautagebuch

Effizienzsteigerndes Werkzeug für Bau- und Immobilienprojekte

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Ein Bauvorhaben abschließen zu können erfreut sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Damit es hier zu einem sauberen Schnitt kommt und sich beide Parteien bedenkenlos neuen Projekten widmen können, liegt es in beider Interesse das Prozedere rund um die Vollendungsanzeige genauestens zu beachten. Mit dem praktischen Vollendungsanzeige Muster von PlanRadar zeigen wir Ihnen, worauf Sie besonders Acht geben sollten.

PlanRadar Berichtsvorlage Vollendungsanzeige Muster SIA 118

 

Vollendungsanzeige SIA 118 erstellen

An die Vollendungsanzeige nach SIA 118 ist keine Formerfordernis geknüpft und kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sowohl nach gesetzlichem Werkvertragsrecht als auch nach dem SIA-Norm 118 leitet der Unternehmer die Abnahme dadurch ein, dass er der Bauleitung die Vollendung des Werkes „anzeigt“ (vgl. Art. 158 Abs. 1 SIA-Norm 118).

Dazu erfordert es nicht mehr als beispielsweise folgendes Schreiben zu übermitteln:

PlanRadar Berichtsvorlage Fertigstellungsanzeige Formular

Nun hat der Besteller einen Monat Zeit auf die Vollendungsanzeige zu reagieren und den Abnahmeprozess einzuleiten.

So einfach das Verfassen der Vollendungsanzeige (SIA-Norm 118) klingen mag, gilt es hier trotzdem Vorsicht zu bewahren. Die Fertigstellungsmitteilung ist in der Praxis keinesfalls immer so eindeutig. Eine Meldung der Fertigstellung kann auch „versteckt“ erfolgen und in den folgenden Fällen zu einer sogenannten fiktiven Genehmigung führen:

  • Durch Ingebrauchnahme des Auftraggebers: Hierfür ist weder eine schriftliche noch eine mündliche Mitteilung des Auftragnehmers erforderlich, für den Fall, dass der Besteller „ein vollendetes ganzes Werk“ (Art. 158 Abs. 1 Satz 3 SIA-Norm 118) von sich in Gebrauch nimmt.
  • In Form einer Schlussrechnung: Zwar nur unter bestimmten Umständen, doch auch durch die Stellung der Teilschluss- bzw. Schlussrechnung kann vor Gericht als Mitteilung der Vollendung des Werkes verstanden werden.

Wann gilt ein Werk als vollendet?

Art. 123 SIA-Norm 118 besagt dazu Folgendes: „Die Vollendung des Werkes oder des Werkteils liegt vor, wenn der Unternehmer sämtliche Arbeiten und sonstige Leistungen, die er mit dem Besteller des Werkvertrages vereinbart hat, vollendet, das heisst fertiggestellt, hat.

Zur Vollendung des Werkes gehören nach dem Gesagten auch die Ausführung von Bestellungsänderungen, Konkretisierungen und weiteren Weisungen einer noch nicht abschliessend umschriebenen Bauleistung.

Nicht zu den erforderlichen Vollendungsarbeiten gehören jedoch Nachbesserungsarbeiten zur Beseitigung von Werkmängeln.“

Der Besteller kann auch ein unvollendetes Werk abnehmen, falls die ausstehenden Mängel nur in geringfügigem Ausmaß sind. Die Vollendung eines Werkes setzt in jedem Fall die Abnahme dessen voraus.

Mehr zum Thema Abnahme nach SIA 118 erfahren Sie hier: So geht Bauabnahme nach SIA 118 + Vorlage Abnahmeprotokoll

Vollendungsanzeige Muster nach SIA-Norm 118

Mithilfe von PlanRadar erstellen Sie mühelos digitale Berichtsvorlagen (Fertigstellungsanzeigen, Nachtragsangebote, Bedenkenanzeigen, etc.) mit selbstaktualisierenden Informationsfeldern (siehe Bild unten). Die Informationen bezieht das Vollendungsanzeige Muster dabei automatisch aus den zugeordneten Tickets.

PlanRadar Berichtsvorlage Vollendungsanzeige SIA 118 Muster

Mit den fertigen Musterbriefen von PlanRadar können interne & externe Projektbeteiligte schnell und unkompliziert den Projektstand kommunizieren. Die Bauberichtsvorlagen sind schnell ausgefüllt. Projektdetails, Leistungsbeschreibungen, Datum, Ort, etc. passen sich im Vollendungsanzeige Muster automatisch an. Am Ende generieren Sie ein vertragskonformes Dokument, mit dem Sie mitteilen können, dass Ihre Bauleistung erfolgreich fertiggestellt wurde.

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Achtung: Ist nach dem Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, sollte nach Fertigstellung der Leistung sogleich das Abnahmeverlangen nach dem o.a. Muster gefordert werden, d. h. keine bloße Fertigstellungsmitteilung gemacht werden.

Vereinheitlichen Sie Ihren Berichtsprozess rund um die Fertigstellung von Bauvorhaben und erstellen Sie eigene Berichtsvorlagen (Anzeige der Nutzungsaufnahme, Freimeldung Mängelbeseitigung, Fertigstellungsanzeige Bauamt, etc.) und vereinfachen Sie die interne als auch externe Kommunikation mit Projektmitgliedern.

LESETIPP: Berichtsvorlagen von PlanRadar erleichtern Ihre Arbeit

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder eine Rechtsberatung. Den gesetzlichen Wortlaut und die Einsicht weiterer Paragrafen finden Sie im Gesetzestext. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihren Anwalt für die Klärung gesetzlicher Sachverhalte.

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