gültig ab 22. März 2023
Die PlanRadar GmbH, FN 400573d, HG Wien, Kärntner Ring 5-7, Top 201, 1010 Wien, (im Folgenden kurz „PlanRadar“) entwickelt, vertreibt und verwaltet Software im Bereich der Baudokumentation und des Mängelmanagements.
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen PlanRadar und Kunden von PlanRadar. Kunden von PlanRadar sind Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG.
2.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen PlanRadar und Kunden von PlanRadar, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis (wie etwa im Rahmen von Testphasen). PlanRadar erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die bloße Inanspruchnahme von Leistungen von PlanRadar durch den Kunden bewirkt, dass die gegenständlichen AGB einer solchen Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden.
2.2 Allenfalls in schriftlicher Form individuell mit dem Kunden vereinbarte Vertragsbestimmungen gelten vorranging zu diesen AGB.
2.3 Sollte der Kunde selbst über AGB verfügen, bestätigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von PlanRadar, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen PlanRadar und dem Kunden nur die gegenständlichen AGB von PlanRadar zur Anwendung kommen. Allfällige AGB des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn PlanRadar dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.4 Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform (Unterschrift). Formlose Erklärungen von PlanRadar (auch per E-Mail) sind nicht bindend.
2.5 PlanRadar ist jederzeit berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail schriftlich zu widersprechen. Die Änderung gilt als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde der Änderung zugestimmt oder ihr nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist widersprochen hat. PlanRadar weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin. Im Falle eines Widerspruchs ist PlanRadar berechtigt, die mit dem Kunden unter Geltung der alten AGB abgeschlossenen Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern PlanRadar im Falle eines Widerspruchs einen oder mehrere solcher Verträge nicht kündigt, gelten für diesen bzw diese die alten AGB weiter.
3.1 PlanRadar stellt dem Kunden ein (allenfalls) aus mehreren Modulen bestehendes System für Baudokumentation und Mängelmanagement als Software-as-a-Service („SaaS“) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet, eine App als Client-Software sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten zur Verfügung (nachfolgend kurz „Software“).
3.2 PlanRadar behält sich vor, die Software sowie sämtliche Spezifikationen der Software jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern (zB durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Weiterentwicklung der Software und anerkennt im Gegenzug, dass temporär Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird PlanRadar den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderungen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Termin der Vornahme der Änderungen zu kündigen.
3.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software nach Registrierung für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu nutzen (Testphase). Vor Ablauf dieser kostenlosen Testphase wird der Kunde von PlanRadar kontaktiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, einen kostenpflichtigen Vertrag zur weiteren Nutzung der Software abzuschließen. Tut der Kunde dies nicht, wird sein Benutzerkonto gesperrt und frühestens nach Ablauf von 30 Tagen gelöscht.
3.4 PlanRadar ist nur für die von PlanRadar selbst bereitgestellten Leistungen verantwortlich. Aus allfälligen Funktionsstörungen der Software, die auf Eingriffe des Kunden oder beigezogener Dritter zurückführen sind, erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber PlanRadar.
3.5 Ort der Leistungserbringung durch PlanRadar ist am Router Ausgang zum Internet des von PlanRadar genutzten Rechenzentrums. Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von PlanRadar.
3.6 PlanRadar sorgt für eine angemessene Sicherung der Projektdaten des Kunden. Eine allenfalls erforderliche Wiederherstellung von Projektdaten erfolgt unentgeltlich, sofern der Datenverlust nicht vom Kunden bzw dessen Nutzern zu vertreten ist; sofern der Kunde oder dessen Nutzer den Datenverlust zu vertreten haben, hat der Kunde die mit der Datenwiederherstellung verbundenen Kosten gemäß der geltenden Preisliste zu tragen. PlanRadar weist darauf hin, dass eine Wiederherstellung von Daten nur für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen möglich ist.
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit diesen AGB und allfälligen Individualvereinbarungen zu verwenden und dafür zu sorgen, dass sich auch alle seine Nutzer (Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte) an die einschlägigen Regelungen halten. Der Kunde haftet PlanRadar für sämtliche Schäden aufgrund der Verletzung der den Kunden bzw dessen Nutzer treffenden Pflichten, insbesondere im Fall der rechtswidrigen Verwendung der Software.
4.2 Der Kunde wird die Software nur bestimmungsgemäß einsetzen und nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, keine technischen Einrichtungen, Softwaresysteme oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung der Software oder der Systeme von PlanRadar führen könnten.
4.3 Der Kunde hat die für die Nutzung der Software seinerseits notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu unterhalten. Für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen (https://www.planradar.com/at/systemvoraussetzungen-und-sicherheit/) ist der Kunde verantwortlich.
4.4 Der Kunde hat seine Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass Mobilgeräte angemessen geschützt sind (zB Pin-Code, biometrische Sicherheitsmerkmale).
4.5 PlanRadar kann den Zugang des Kunden zur Software bei Verstoß gegen diese AGB oder allfällige Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sperren. Dadurch wird die Verpflichtung des Kunden, das vertragsgemäße Nutzungsentgelt weiterhin zu entrichten, nicht berührt. Zudem hat der Kunde die PlanRadar im Zusammenhang mit einer solchen Sperre anfallenden Kosten zu ersetzen.
4.6 Der Kunden stimmt zu, dass PlanRadar das Firmenlogo des Kunden für die Dauer des Vertrages für seine Marketingzwecke verwenden darf, insbesondere stimmt der Kunde der Nennung als Referenzkunde auf der PlanRadar Website zu.
5.1 Alle Rechte an der Software stehen PlanRadar zu. Dem Kunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang und innerhalb der vereinbarten Anzahl von Lizenzen während der Vertragsdauer zu benutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software nur soweit vervielfältigen, als dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist (zB Laden in den Arbeitsspeicher der verschiedenen Endgeräte). Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon darüber hinausgehend zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen oder auf sonstige Weise Dritten zu überlassen oder diesen Sublizenzen daran zu gewähren. Die temporäre Vergabe von Subunternehmer-Zugängen mit eingeschränkten Funktionalitäten durch den Kunden entsprechend der Produktbeschreibung der Software ist zulässig.
5.2 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie auch immer gearteten Rechte an der Software, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Immaterialgüterrechte.
5.3 Die Anzahl der vom Kunden gebuchten Lizenzen wird im Rahmen eines Lizenzpakets vertraglich festgelegt. Innerhalb der vereinbarten Anzahl können die Lizenzen frei vom Kunden aktiviert werden. Der für das Lizenzpaket vereinbarte Preis gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich aktivierten Lizenzen; es obliegt sohin dem Kunden, die Lizenzen aktivieren zu lassen bzw. im Falle einer SelfAdministration dies selbst vorzunehmen. Als Lizenz zählen alle vollwertigen (in-house) User.
5.4 Der Kunde kann jederzeit weitere Lizenzen erwerben, die im während der restlichen Vertragslaufzeit anteilig und gemäß der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt werden. Bei einer Aktivierung während eines Monats werden die Tage bis zum nächsten Monatsbeginn aliquot verrechnet.
5.5 Für dem Kunden von PlanRadar überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes 5. die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte. In Bezug auf die Lizenzbestimmungen der im Rahmen der Software eingesetzten Softwareprodukte Dritter wird ausdrücklich auf Punkt 13 verwiesen. PlanRadar sichert dem Kunden zu, bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Software im Einklang mit diesen Lizenzbestimmungen zu handeln.
5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekomponieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich und rechtlich zwingend gestattet.
5.7 Bei Überschreitung der in den Lizenzen inkludierten Pläne wird in Abstimmung mit dem Kunden eine Anpassung des Lizenzmodells vorgenommen.
5.8 Punkt 5.1 und 5.2 gelten sinngemäß für alle dem Kunden von PlanRadar überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu der Software.
6.1 PlanRadar stellt dem Kunden die Software nach „reasonable best efforts“ Grundsätzen zur Verfügung. PlanRadar wird sich daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der Software zu ermöglichen und Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken, beheben.
6.2 PlanRadar übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Software oder die Freiheit der Software von Softwarefehlern. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software gänzlich auszuschließen. Auch Verbindungsfehler oder erforderliche Wartungsarbeiten durch PlanRadar können zu vorübergehenden Funktionsstörungen führen. Soweit für einzelne Fälle die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, so hat jedenfalls Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
6.3 PlanRadar haftet nicht für allfällige, durch Funktionsstörungen verursachte unmittelbare oder mittelbare Schäden beim Kunden oder Dritten oder Schäden an Endgeräten des Kunden. Der Ersatz von Folgeschäden wie etwa Verdienstentgang bzw entgangenem Gewinn ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Schäden des Kunden aufgrund der Verzögerung von Projekten. Ebenso besteht keine Haftung von PlanRadar für ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter.
6.4 PlanRadar haftet jedenfalls nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Zudem ist die Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis, auch bei einer Mehrzahl von Geschädigten, begrenzt mit insgesamt EUR 10.000,-. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten daher anteilig.
6.5 PlanRadar kann nicht ausschließen, dass es insbesondere aufgrund von Beeinträchtigungen im Rahmen der Internetverbindungen des Kunden im Zuge von Synchronisierungsvorgängen zu Datenverlusten bzw. sonstigen Beeinträchtigungen kommt. PlanRadar übernimmt auch hierfür keine Haftung.
6.6 PlanRadar haftet nicht für Schäden und Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Änderungen der notwendigen System-Einstellungen oder schlichte Anwendungsfehler durch den bzw des Kunden zurückzuführen sind. Ebenso haftet PlanRadar nicht für Störungen der öffentlichen Kommunikationsnetze oder Nichterfüllung der Systemvoraussetzungen beim Kunden (aktuelle Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Software finden sich auf https://www.planradar.com/at/systemvoraussetzungen-und-sicherheit/)
6.7 Der Kunde wird PlanRadar über allfällige Funktionsstörungen unverzüglich und nach Möglichkeit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen, damit eine Behebung möglichst zeitnah durchgeführt werden kann. Der Kunde wird PlanRadar unentgeltlich bei der Behebung von Funktionsstörungen behilflich sein. Die Behebung der Funktionsstörungen durch PlanRadar setzt jedenfalls voraus, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist.
6.8 Die Software wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in Anwendungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte.
6.9 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Epidemien oder Pandemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen, sich auf die Software auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit der Software nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und erwachsen dem Kunden daraus keine Ansprüche gegenüber PlanRadar.
7.1 Als Nutzer der Software ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, PlanRadar ist lediglich Auftragsverarbeiter. Dazu wird ein gesonderter Auftragsverarbeitervertrag geschlossen; in Ermangelung eines individuell vereinbarten Auftragsverarbeitervertrags gilt der Standard-Auftragsverarbeitervertrag von PlanRadar.
7.2 Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO und des Datenschutzgesetzes – DSG verantwortlich. Soweit der Kunde daher im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet (zB personenbezogene Daten eingibt, verarbeitet, speichert oder an PlanRadar übermittelt), steht er dafür ein, dass er nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften dazu berechtigt ist.
8.1 Der Kunde und PlanRadar sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.
8.2 Die von PlanRadar zur Vertragserfüllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
9.1 Die Mindestvertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt.
9.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit gekündigt hat. Auch eine Löschung des Accounts durch den Kunden gilt als Kündigung, wobei die Löschung ebenfalls spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit erfolgen muss.
9.3 Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über die PlanRadar Plattform, durch einen vom Kunden eingesetzten und berechtigten Administrator.
9.4 Eine vollständige Kündigung setzt voraus, dass das gesamte Lizenzpaket gekündigt wird. Wenn bloß einzelne Lizenzen deaktiviert bzw. gekündigt werden, gilt dies nicht als Kündigung des gesamten Lizenzpakets. Die Reduzierung eines Lizenzpakets oder einzelner Lizenzen muss spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit erfolgen.
9.5 Bei Kündigungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt keine Gutschrift für die restliche Vertragslaufzeit.
9.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung durch PlanRadar mit sofortiger Wirkung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich:
9.6.1 Der Kunde macht unvollständige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.
9.6.2 Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug im Ausmaß von 30 Tagen; eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich;
9.6.3 Es besteht der begründete Verdacht, dass die Software missbräuchlich verwendet wird.
9.7 Der Kunde hat seine Projektdaten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Projektdaten nicht mehr möglich. Der Zugang des Kunden kann nicht mehr reaktiviert werden.
10.1 Der Kunde wird PlanRadar unverzüglich über allfällige Änderungen in seiner Anschrift in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erklärungen von PlanRadar auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kommunikationsmöglichkeiten zugestellt wurde.
10.2 Der Kunde akzeptiert, dass PlanRadar dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann (dies gilt auch für Rechnungen, allfällig werden diese elektronisch signiert, um den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu entsprechen). Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.
11.1 Sämtliche Beträge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) jeweils exklusive der aktuell anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen und wird auch nicht gewährt.
11.2 Nutzungsentgelte werden grundsätzlich für ein Vertragsjahr im Voraus verrechnet. Die Rechnungen werden unmittelbar nach Angebotsannahme, Ablauf eines Vertragsjahres bzw. Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgestellt und auf eine vom Kunden definierte E-Mail Adresse per PDF digital übermittelt. Rechnungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
11.3 Bei einer Bestellung über die Website von PlanRadar sind Entgeltforderungen entsprechend den Bedingungen des Paymentprovider Fastspring (http://www.fastspring.com/) – sofern nichts anderes ausgewiesen ist – fällig.
11.4 Der Kunde trägt alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen und sonstigen Aufwendungen.
11.5 Für verspätete Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.A. des offenen Betrags in Rechnung gestellt, zusätzlich angemessene Mahngebühren. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
11.6 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf allenfalls entstandene Unkosten oder Verzugszinsen, und danach auf die älteste Schuld angerechnet.
11.7 PlanRadar ist berechtigt, die Preise für die Software mit Wirkung zum Beginn des nächsten Vertragsjahres einseitig anzuheben und wird den Kunden darüber rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus, informieren.
11.8 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Rechnungslegung schriftlich Einwand erhoben wurde.
11.9 PlanRadar akzeptiert alle gängigen Kreditkarten sowie Paypal (bei Bestellung über die Website) sowie die Zahlung per Banküberweisung.
11.10 Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegen PlanRadar ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der gegenständlichen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
12.2 Die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.
12.3 Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch PlanRadar. PlanRadar ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
12.4 PlanRadar ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
12.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch dann, wenn die Anwendung der Software im Ausland erfolgt oder jeglicher andere Bezug zum Ausland hergestellt wird. Ausgeschlossen sind die im österreichischen Recht vorgesehenen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.
12.6 Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Wien Innere Stadt als vereinbart. Erfüllungsort ist ebenso Wien Innere Stadt.
> „Third party license agreements“ herunterladen
PlanRadar AGB gültig bis 21. März 2023: https://www.planradar.com/at/agb-gueltig-bis-21032023/